EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 581
Die gesetzlichen Vorschriften in dieser Hinsicht sind naturgemäss
durch das Streben nach leichter Flüssigmachung, nach Sicher-
heit und nach Zinsertrag beherrscht. Da es nicht wohl möglich
ist, diese drei Bedingungen zugleich und in vollem Umfang zu
erfüllen, so zerlegt man im: allgemeinen die unterzubringenden
Kapitalien in mehrere ungleiche Teile, von denen, jeder für sich;
vorzugsweise einer der Bedingungen auf Kosten der beiden
anderen Genüge. leistet.
Das Streben nach leichter Flüssigmachung führt insbesondere
dazu, die Anlage in Grundstücken einzuschränken und manchmal
völlig auszuschliessen. Diese Beschränkung oder Ausschliessung
rechtfertigt sich ausserdem durch die Veränderlichkeit des Zins-
ertrages und die Tatsache, dass die Grundstücke keinen Kurs
haben. Indessen werden wir später darauf hinweisen, dass sich
die Meinungen über diesen Gegenstand während der letzten
Jahre geändert haben.
Übrigens verhält es sich‘ ebenso inbezug auf die Sicherheit.
In den ältesten Gesetzgebungen ist es das Bedürfnis nach Sicherheit,
das bei weitem überwiegt. Die zuerst aufgestellten Grundsätze,
die nur zu oft ohne irgendeine Verbesserung bis zur Jetztzeit in
Kraft erhalten wurden, wiederholen lediglich diejenigen, die
beinahe überall auch heute noch die Anlegung von Mündelver-
mögen beherrschen. Die Sozialversicherung befand sich damals in
finanzieller Hinsicht unter Vormundschaft. Mit offenbarem
Widerstreben hatte der Gesetzgeber sich manchmal entschlossen,
neben staatlichen oder staatlich verbürgten Werten sowie hypothe-
karischen Anlagen einen ganz geringen Bruchteil der verfügbaren
Mittel für andere Verwendungen freizugeben. Unter dem
Druck der Verhältnisse haben sich die Anschauungen gewandelt.
Auf der einen Seite wurde in dem Masse, in dem neue Zweige der
Sozialversicherung entstanden. und ihr Anwendungsgebiet sich
ausdehnte, die Menge der unterzubringenden Kapitalien bedeu-
tender, und man wurde sich mehr der Unzuträglichkeit bewusst, die
vom Nationaleinkommen ersparten Summen dem Kreislauf der
Gütererzeugung gänzlich zu entziehen. Auf der anderen Seite
boten, wie sogleich dargetan werden wird, verschiedene gesetzgebe-
rische Massnahmen, die eine soziale Bewirtschaftung im Auge
hatten, neue Verwendungsmöglichkeiten, und zwar mit doppeltem
Ertrage : Ertrag für die Versicherung selbst und Ertrag für den
ganzen Volkskörper. Endlich hat der nach dem Kriege ein-
getretene Umsturz der finanziellen Verhältnisse in Europa alle
Voraussicht der Anhänger der mündelsicheren Anlagen überholt,