thumbs: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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meldespiel wird sich das ganze Jahr hindurch in hnnderttausenden Fällen, zuweilen 
in kurzen Terminen, von Woche zu Woche, von Tag zu Tag wiederholen. Dabei 
werden sich die Versicherungsbcdingungen dieser Personen von Woche zu Woche, 
von Tag zu Tag verändern. Bald werden sie der Kranken-, Invaliden- und 
Altersversicherung unterliegen, bald nur der Altersversicherung, bald wird der 
Unternehmer einen Teil der Prämien aufzubringen haben, bald werden diese die 
Versicherten (als Selbständige) zur Gänze treffen. 
Die Regierungsvorlage sucht hier wohl einen Ausweg, indem sie bestimmt, 
daß der Selbständige, der in Lohnarbeit tritt, verlangen kann, daß er in der 
bisherigen Lohnklasse versichert wird; das kann sich aber nur zu einem System 
des Lohndruckes gestalten, über die Schwierigkeiten hinweghelfen wird es nicht. 
Weit wichtiger ist jedoch noch, daß durch die Einbeziehung der Selbständigen 
und ihrer Familienangehörigen eine Art Lottcriespicl, ein Moment der Unsicher 
heit, in die Sozialversicherung gelangt. An Stelle des heutigen sicheren Zustandes 
kommt ein ungeheures Personenreservoir, das den größten Teil der erwachsenen 
Bevölkerung Oesterreichs umfaßt, so daß jeder Einzelne nach Belieben und nach 
dem jeweiligen Interesse in die Versicherungsinstitutionen Aufnahme finden kann 
oder nicht, es aber auch jedem Einzelnen möglich ist, nach Belieben und Interesse 
sich bald als Selbständiger, bald als Unselbständiger in die Vcrsichcrungsinstitute 
aufnehmen zu lassen. 
Verlange ich die Abgrenzung nach unten, so ist es für mich unzweifel 
haft, daß die nach oben gezogene Grenze, wenn man einmal den Ver- 
sichcrungszwang statuieren will, fallen muß. Die Schwierigkeiten einer Scheide 
linie, man mag sie mit dem Einkommen, der Zahl der beschäftigten Arbeiter oder 
sonst einenr Merkmal der wirtschaftlichen Stärke in Verbindung bringen, sind viel 
zu groß. Ueberdies verliert die Bedürfnisfrage bei einem steuerpflichtigen Ein 
kommen von 2400 Kronen ihr Gewicht wirklich nicht, es scheint mir deshalb das 
richtigste zu sein, die Grenze nach oben fallen zu lassen, und dafür den Indu 
striellen und Großgrundbesitzern das Recht einzuräumen, sich von der Zwangs 
versicherung zu befreien. 
Unumgänglich notwendig ist dagegen die Abgrenzung nach unten zwischen 
Selbständigen und Unselbständigen, wobei der Grundsatz zur Anwendung gelangen 
muß, daß die Betriebsinhabcr, die einen erheblichen Teil des Jahres Lohnarbeit 
verrichten, dauernd als Lohnarbeiter zu versichern sind. Dagegen kann der 
Saisoncharakter der Landwirtschaft nicht geltend gemacht werden. Diesen hat sie 
mit dem Baugewerbe, der Bekleidungsindustrie rc. gemeinschaftlich. Nur Land 
wirte, die ihre wirtschaftliche Selbständigkeit wesentlich auf den Ertrag des eigenen 
Grund und Bodens aufgebaut haben, gehören in die Selbständigcnversicherung. 
Der Altersaufbau der Selbständigen. 
Neben der Zahl der Selbständigen und ihren ständigen Schwankungen 
durch das Pendeln zwischen den sozialen Schichten kommt ferner bei Prüfung 
der Sachlage der Altersaufbau der hier in Betracht kommenden Personen in 
Frage. Diese Seite wird von der Regierung über Gebühr vernachlässigt. Nach 
der Annahme der Regierung selbst hängt die Zahl der Rentner und damit auch 
die Höhe der Beträge wesentlich von der Alterszusammensetzung der Versicherten 
ab. Es ist sehr belangreich, zu wissen, wie cs damit bei den selbständig Erwerbs 
tätigen bestellt ist. 
Nach der Berufszählung vom 31. Dezember 1900 gehörten in Landwirt 
schaft, Industrie, Handel und Verkehr den Altersjahrgängen über 50 Jahre rund 
2,451.000 erwerbstätige Personen an. Davon waren nicht weniger als 1,122.000 
Selbständige, so daß auf diese Schichte 45 - 8%, nicht viel weniger als die Hälfte der
	        
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