Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

ES 
20 Prozent der Einnahmen (2:45 Millionen Schilling); für 1927 ist 
dieser Prozentsatz 12 Prozent der Leistungen. Die niederösterreichische 
Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt hatte 1924 12:4 Millionen Schilling 
Beiträge, 4 Millionen Schilling Leistungen und 1:67 Millionen 
Schilling Verwaltungskosten (d. s. 40 Prozent der Leistungen), d. h. 
100 Schilling Rente kosteten 40 Schilling Verwaltung oder ein Drittel 
der Einnahmen. Gewiß soll die Alters- und Invalidenversicherung 
nNöglichst bald in Kraft gesetzt werden, aber man prüfe zuvor, ob 
ihre Verwaltung rationell sein wird und wie sie sich rationell in 
den Rahmen der sozialen Versicherung einfügen läßt. Daß die 
Unfallversicherungsanstalten noch viel zu wenig für Unfallver- 
hütung leisten, wurde schon a. a. O. besprochen. Wir unserseits 
sympathisieren mit dem rationellen System der englischen Oldage 
pension: jeder Engländer (jeden Berufes) erhält in einem be- 
stimmten Alter, wenn sein Einkommen nicht einen bestimmten 
Mindestbetrag erreicht, einen Zuschuß vom Staate durch das Post- 
amt ausbezahlt; die erforderlichen Beträge werden jährlich ins 
Budget eingestellt — es gibt also keine besondere Verwaltung und 
keinerlei Reserven sind notwendig. Nimmt man für Österreich, wo 
300.000 Leute im 65. Lebensjahre gezählt wurden, die Hälfte davon 
als ” versorgungsberechtigt an und sieht man als Monatsrente 
100 Schilling vor, so müßte der Staat etwa 20 Millionen Schilling, 
den übrigen Betrag die Länder und Gemeinden aufbringen, deren 
Armenlast dann wesentlich verringert würde; man könnte auch an 
ainen mäßigen Zuschlag zur Einkommensteuer denken. 
Für die »öffentliche Rationalisierung« kommt — last, but not 
least — auch die Beseitigung jener Mängel und Verlustquellen 
‘wastes) in Betracht, die sich aus dem parlamentarischen Regime, 
namentlich für das Gedeihen der Wirtschaft, ergeben. Freilich: ein 
Hauptfehler, die Möglichkeit von Mißbräuchen, die man technisch 
»Panama«! zu nennen pflegt, wird wohl kaum je völlig aus- 
ı Die Gefahr der »Korruption« in Parlament und Verwaltung ist in der Tat 
eine große, der Kampf dagegen so alt wie der Bestand geordneter Staaten; wir 
finden ihn schon im alten Juda, in Rom und Hellas der klassischen Zeit; ideale 
>Reinheitsfreunde« wurden aber nicht selten verfolgt, ja getötet, zum mindestens 
kaltgestellt oder als Aufwiegler proskribiert. Und so manche Oppositionspartei, die 
scharf gegen Mißbräuche von Mitgliedern der Majorität zu Felde zog, erlag dem 
Zauber der Korruption, als sie selbst zur süßen Macht gelangt war. »Über das 
Niederträchtige dich nicht beklage, denn es ist das Mächtige, was man dir auch 
sage« (Goethe).
	        
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