Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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B. Distrikts- und Lokalorgane. 
Mit der Ersetzung der Militär- durch die Zivilverwaltung ging 
natürlich die Organisation von Unterbehörden Hand in Hand und 
mit dieser wieder die Einrichtung einer entsprechenden sanitären 
Verwaltung. Mit dieser wurden die Polizeiabteilungen der Ken 
(Bezirksregierungen) und des Tö-chö (Inselamt) beauftragt. Im 
Mai 1897 wurde die politische Einteilung revidiert. Es gab seitdem 
drei Ken und außerdem drei Chö (Distrikte). Die Sanitätsverwaltung 
bildete nunmehr allemal eine Unterabteilung der sechs Polizei 
abteilungen. 
Seitdem erfuhr die Behördenorganisation manche Veränderung. 
Im November 1901 wurden die drei Ken abgeschafft und die ganze 
Insel in 20 Chö eingeteilt. Demgemäß wurde die Sanitätsverwaltung 
nunmehr von den Polizeiabteilungen dieser 20 Distrikte besorgt. Im 
Oktober 1909 wurden die seitherigen 20 Chö auf die jetzigen 12gebracht. 
Bei jedem Distriktamte ist als beratendes Organ in hygienischen 
und medizinischen Angelegenheiten ein Sanitätsrat (Yei'se'i-komon) 
bestellt. Mit dieser Funktion sind die Direktoren der Regierungs 
hospitäler betraut. Ferner sind in allen bedeutenderen Ortschaften 
als Hilfsorgane sogenannte Kö-i 1 ) angestellt. Außerdem bestehen 
noch vier niedere Hilfsorgane, die sich sehr bewährt haben. Sie sind 
dazu bestimmt, die angeordneten Maßnahmen praktisch durch 
zuführen. Es sind erstens die aus der Zeit der chinesischen Herr 
schaft übernommenen Ho-kö (Hundertschaften) 2 ), zweitens die von 
den Japanern organisierten Sanitätssozietäten, drittens die Vorsteher 
der Gai, Shö und Sha — es sind dies die Bezeichnungen für Uandstadt, 
Dorf und Dorf der Wilden —, viertens die auf Grund des Gesetzes 
vom Februar 1908 eingerichteten Korporationen zur Bekämpfung 
der Pest. Als Sanitätsbeamte bei der Distriktverwaltung fungieren 
gegenwärtig Distriktvorsteher, Sanitätsräte, Polizeioffiziere, Polizei 
inspektoren, Polizeiärzte, Sanitätschemiker, Vizepolizeiinspektoren, 
halbbeamtete Arzte, Schutzleute 3 ) und Hilfsschutzleute 4 ). 
4 ) vergl. Abschnitt 9 A 
2 ) Ho = 10 kö, kö = 10 Haushaltungen, Ho-kö = Verband von 
100 Haushaltungen 
3 ) Japaner 4 ) Formosachinesen 
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