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. nur die Erlaubnis, den Betrag der Lebensversicherungs-
: in Abzug zu bringen, und die Abänderung des Ver-
jingsverfahrens der beruflichen Einkommen bei, die nun-
?wie die gewerblichen nach dem Durchschnitt der voraus-
jenen letzten drei Jahre besteuert wurden 55 ).
it dem durch diese Ausdehnung gesteigerten Ertrag sollte
inkommensteuer die finanzielle Grundlage der Budget-
ihmen bilden, bis sie durch die Ertragssteigerung,
von der Tarifreform erwartet wurde, entbehrlich ge-
i wäre.
*eilich ließ sich kein derartiges Wachstum der indirekten
h erwarten, daß ihre bisherige Unzulänglichkeit völlig
liehen worden wäre. So bestand das Bedürfnis fort, die
.den Einnahmen durch eine Form der direkten Besteue
rt vermehren. Hier bot die bestehende Nachlaßbesteue-
lurch eine Ausdehnung der bisher nur vom beweglichen
gen erhobenen Vermächtnissteuer auf unbewegliches Ver
nicht nur die Möglichkeit einer Ertragssteigerung, son
nt ch eine sehr geeignete Form zur Ergänzung des in-
n Steuersystems durch eine entwicklungsfähige Form
rekten Vermögensbesteuerung, während gleichzeitig da-
le unberechtigte Anomalie beseitigt wurde, die in der
gen Besteuerung des beweglichen Vermögens ge-
iiatte.
.ese Finanzmaßnahmen aber bildeten nur die Vorberei-
nd Grundlegung des eigentlichen Hauptzwecks, den das
; von 1853 zu erfüllen suchte, der Reform der indirekten
prung. Soweit diese in der Absicht unternommen wurde,
ragsfähigkeit der indirekten Steuern zu heben, und, wenn
icht jede direkte Besteuerung überhaupt, so doch die Ein-
_;nsteuer nach und nach entbehrlich zu machen, stellt sie
•adlinige Fortführung der Peel sehen Reformpolitik dar.
terscheidet sich aber grundsätzlich von dieser in der
ngten Anerkennung der Freihandelsidee und durch die
t, das reine Finanzzollsystem zu verwirklichen. Die
idelsidee fand ihren Ausdruck in der Beseitigung
Fabrikat- und aller Differentialzölle, während die fis-
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D-owell, History, II, S. 320.