erfolgt. Selbstverständlich nicht durch Kreditgewährung
für so lange Zeit: der Kaufpreis wäre nach dem jeweiligen
Stande der Wechselkurse im Inlande in inländischer Wäh
rung an sicherer Stelle zu hinterlegen, aber erst nach Ab
lauf der bestimmten Zeit samt Zinsen effektiv auszuzahlen.
Aehnliches wäre im Friedensvertrag für die Berich
tigung der in ausländischer Währung zahlbaren Schulden
zu vereinbaren.
Daß wir eine Ausfuhr nur haben können, wenn unsere
Warenpreise den Wettbewerb mit dem Auslande ver
tragen, ist klar, weil wir, solange die Existenzbedin
gungen so abnorme sind, nicht billig erzeugen können.
Der anscheinende Zollschutz, den ungünstige Wechsel
kurse bilden, wird durch die Verteuerung der Produktion
reichlich aufgewogen.
XVIII.
Neue Mittel zur Hebung unseres Erwerbslebens wird
kaum jemand finden; es genügt auch vollständig, wenn
die bekannten ausreichend angewendet werden. Besei
tigung aller zünftlerischen Einschränkungen, schleunige
und wohlwollende amtliche Behandlung neuer Betriebs
anlagen, gerechte Handhabung der Steuervorschriften,
das wäre etwa eine Gruppe; Hebung des gewerblichen
Unterrichtes für die große Menge, Erleichterung des Be
suches der technischen Mittelschulen, Förderung des Er
findungsgeistes durch Anlage von Versuchsanstalten und
Laboratorien, wäre eine zweite Gruppe; Einrichtung
und Unterstützung von Geldinstituten, die ohne Aus
beutung den nötigen Kredit gewähren sollen, Arbeiter
und Angesteilten-Schutz mit Altersversorgung, wären
weitere Gruppen. Zu ihrer Durchführung gehört vor allem
die Tötung des bürokratischen Geistes in unserer Ver
waltung, der sich durch einen — manchmal geradezu kin
dischen Trotz gegen die bessere Einsicht anderer nach
außen und durch unausgesetzte Bedenken und Ableh
nungen der Verantwortung nach innen, so unangenehm
fühlbar macht. Wir betrachten schon die Selbstverwaltung,
so böse sie oft durch Parteilichkeit sündigt, als das
kleinere Uebel gegenüber einer Beamtenschaft, die nicht
einsehen will, daß sie dem Staate nur dient, indem sie
dem Volke dient, und die vielfach nicht versteht, daß die
Ausübung ihrer Mannesrechte ihre Mannespflicht ist.