F. III. Abschnitt. Die Zuckersteuer. Zn
Europa fast vollständig verdrängt. Abgesehen davon, daß hierdurch
also der von jenseits des Ozeans importierte Rohrzucker überflüssig
wurde, gewann Europa einen wichtigen, kräftigen Industriezweig,
welcher der gewerblichen Tätigkeit und dem gewerblichen Kapital
ein weites Feld der Betätigung öffnete. Dieser Industriezweig war
noch mit der wohltätigen Wirkung verbunden, daß er der Land-
wirtschaft einen Sporn zur intensiven Bewirtschaftung gab und auch
auf die Viehzucht fördernd einwirkte. Die Rübenzuckerindustrie
nahm einen mächtigen Aufschwung, befördert durch die ihr ge-
währten Einfuhrzölle und nicht in geringem Grade auch durch die
offen oder versteckt gebotenen Exportprämien. Die Zunahme der
Rübenzuckerproduktion ersehen wir aus folgenden die europäische
Rübenzuckerproduktion veranschaulichenden Daten:
1852/53: 202 000 Tonnen
1910/14: 8471000 ,
1925,26: 8299000
Die Abnahme ist auf die gesunkene Produktion Rußlands zu-
rückzuführen. Während im ersteren Zeitraum von der Zucker-
produktion der Welt auf Rübenzucker 14 Prozent, auf Rohrzucker
86 Prozent entfielen, entfallen im zweiten Zeitraum auf den Rüben-
zucker 57,6 Prozent, auf Rohrzucker 42,4 Prozent. Im Jahre 1925/26
ist das Verhältnis folgendes: Rübenzucker 33,3 Prozent, Rohrzucker
66,7 Prozent. Die Produktion des Rohrzuckers ist bedeutend ge-
stiegen; im Vergleiche zum Jahre 1913/14 um 73 Prozent ?).
Es ist vielleicht zu viel gesagt, wenn Pfeiffer behauptet, daß
alle Gründe, welche gegen die Salzsteuer sprechen, auch gegen die
Zuckersteuer angeführt werden‘ können, „nur in einem vielleicht
etwas geringeren Grade“. Wie schon an anderer Stelle bemerkt
wurde, handelt es sich ja bei unseren Urteilen über Besteuerung
immer darum, ob eine gewisse Besteuerung rationeller ist, als eine
andere, also um eine relative Entscheidung. Wenn der Staat die
betreffende Einnahme entbehren kann, um so besser. Wenn er die
Einnahme aber nicht entbehren kann, so kann nur zwischen zweck-
mäßigeren und weniger zweckmäßigen Besteuerungsarten gewählt
werden. Und dann kann gewiß die Besteuerung des Zuckers nicht
abgelehnt werden. Obwohl der Zucker ‚ein allgemein verbreitetes
und bei Bereitung gewisser Nahrungs- und Genußmittel, die auch
von breiten Schichten geringerer Wohlhabenheit benutzt werden,
fast unentbehrliches oder nur schwer ersetzbares Nahrungsmittel ist,
1) Siehe: Memorandum sur la production et le commerce. Soumis au
comite preparatoire pour la conference internationale economique (Societe des
Nations. Geneve 1926, S. 18).
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