fullscreen: Steuerreform im Kanton Zürich

  
bei dem mehr als sechsmal grössern Genossenschaftskapital, selbst 
bis zu einer Rendite von über 8°%, immer genau gleich gross 
wie die Steuer der viel weniger steuerkräftigen Immobilien-Ge- 
nossenschaft. Erst bei einem Ertrage von 9° und darüber wäre 
der Bezug der regulären Einkommens- und Zuschlagssteuer 
für die Gemeinde vorteilhafter als der Bezug der Zuschlags- 
steuer vom vollen Liegenschaftenwert nach $ 94. 
Dieses Beispiel zeigt, dass auch ganz schuldenfreie 
Liegenschaften ohne jede Berücksichtigung ihrer Rentabilität 
oder der Steuerkraft der Aktiengesellschaften bezw. Genossen- 
schaften, welchen sie angehören, übermässig belastet würden, weil 
eben die Besteuerung nach $ 94 ausnahmslos den grössern Steuer- 
ertrag sichert. 
2. Die Genossenschaft Union in Zürich befasst sich 
mit der Erwerbung und Verwertung von Liegenschaften. Sie besitzt 
zur Zeit an Liegenschaften das Metropol, das rote Schloss, das 
Papierwerd und zwei Liegenschaften im Englischen ‚Viertel. Die 
Einnahmen reichten bis heute nur zur Verzinsung der Hypotheken 
und der Obligationenschuld aus; es konnte kein Reservefonds 
angelegt werden, auch wurde nie eine Dividende ausgerichtet. 
Es betragen: 
das Genossenschaftskapital . . . Fr. 1,050,000 
der Buchwert der Liegenschaften . „ 7,325,000 
Unter dem bestehenden Gesetz zahlt die Genossenschaft 
eine Liegenschaftensteuer von Fr. 2667. Nach dem Kkantons- 
rätlichen Entwurf dagegen würde sie Fr. 23,025 zu zahlen haben: 
Staatssteuer. 
Einkommen A A Ma Se 
Genossenschaftskapital 
Zuschlagssteuer 190000 Er 1,050 
Gemeindesteuer. 
Liegenschaftenwert .. . . + - - Fr. 7,325,000 
Zuschlagssiener 8900. ur en au FI 21,075 
Staats- und Gemeindesteuern Total Fr. 23,025 
Der $ 94 würde den Effekt haben, dass dieser Genossen- 
schaft, die bis heute für ihr Kapital noch nie eine Dividende er- 
zielt hat, jährlich 23 °%o des Kapitals als Steuer verlangt werden 
 
	        
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