Object : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufseß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

Deutschen  Grenze  an  durch  die  Alpen  bis  an  die  Schweiz,  dann  ben  Rhein
hinunter  bis  mi  die  Mündung,  von  hier  an  den  Deutschen  Meeresküsten  bis
nach  Danzig  und  Königsberg  sollte  eine  Zolllinie  gezogen  werden.  Als  hauptsächlichste ­
  Zollstätten  wurden  projektirt:  im  Südosten  Wien,  Nikolsburg,  Graz,
Billach;  im  Süden  Jnspruck,  Trient  oder  Bruneggen,  Feldkirch,  Chur,  Thann,
Hapsen,  Ottmersheim;  im  Westen  Straßbilrg,  Metz,  Saarbrück,  Speier,  Köln,
Trier,  Aachen;  weiter  hinab  Utrecht,  Antwerpen,  Bergenopzoom,  Brügge;  an
den  Deutschen  Meeren  Hamburg,  Lübeck,  Rostock,  Stralsund,  Greifswald,
Stettin,  Danzig,  Königsberg  gegen  Nord-Osten  Kolberg,  Frankfurt  a/O.,
Wettschail.  Von  allen  Gütern,  die  bei  diesen  Zollstatten  ein-  oder  ausgingen,
sollten  von  100  fl.  Werth  4  fl.  erhoben  tverden,  mit  Ausnahme  von  Getreide,
Wein,  Pferden,  Schlachtvieh,  Salz,  Käse,  Bier  und  allen  für  den  Gebrauch
des  gemeinen  Mannes  unentbehrlichen  Nahrungsmitteln.  Der  Ertrag  des  Zolles,
der  den  Namen  führen  sollte:  „Römisch-Kaiserlicher  Majestät  und  des  heiligen
Reichs  gemeiner  Stände  Zoll"  war  zur  Unterhaltung  des  Kaiserlichen  Regiments
und  des  Kammergerichts  bestimmt.  Die  Kurfürsten  und  Fürsten  waren  dem
Plane  nicht  abgeneigt.  Aber  er  scheiterte  an  dem  beharrlichen  Widerspruch
der  Städte,  welche  in  diesem  Reichszolle  nur  eine  neue  Beschwerung  neben
den  alten  Lasten  erblickten.  Freilich  war  von  der  Aufhebung  von  Binnen-Manthen
  und  Zöllen  nach  Errichtung  der  Reicks-Zolllinie  in  dem  Plane  nicht
bieSRebe.
Im  siebzehnten  Jahrhunbert  begann  in  den  größeren  Territorien  ein
Grenzzollsystem,  verbunden  mit  verschiedenen  Ein-  und  Ausfuhrverboten,  sowie
Abgaben,  welche  auf  den  Verbrauch  fremder  Waaren  gelegt  wurden;  so  in
Oesterreich,  Kursachsen,  Bayern  und  Brandenburg.  Handelte  es  sich  früher
lediglich  um  die  Verfolgung  finanzieller  Zwecke,  so  zeigt  sich  von  nun  an  zugleich ­
  das  Bestreben,  durch  Einfuhr-  und  Anssilhrverbote,  sowie  durch  hohe
Zölle  die  inländische  Gewerbsamkeit  zu  schützen.  Erklärlich  ist,  daß  derartige
Verbote  und  Beschränkungen  zu  Retorsionsmaßregeln  Seitens  der  benachbarten
Deutschen  Länder  führten.  Der  Zollkrieg  zwischen  Preußen  und  Knrsachsen
dauerte  fast  durch  das  ganze  achtzehnte  Jahrhundert.  Im  mittleren  und
westlichen  Deutschland  war  bei  der  Zerklüftung  der  durcheinander  liegenden
Territorien  die  Durchführung  eines  Grenzzollsystems  unmöglich;  es  blieb  hier
das  Zollwesen  ziemlich  in  den  Zuständen  und  Formen,  wie  sie  im  Mittelalter
bestanden  hatten.
Zwar  hatten  Bayern  1807,  Württemberg  1808  und  Baden  1812  ihre
Binnenzölle  aufgehoben  und  Grenzzölle  eingerichtet,  aber  in  Preußens  alten
Provinzen  gab  es  allein  noch  60  verschiedene  Zoll-  und  Accise-Tarife  und
jeder  der  übrigen  norddeutschen  Staaten  hatte  seine  besondere  Zoll-  und  Stenerverfassnng
  und  Schlagbäilme.
In  der  Bedrängniß  der  Kriege  mit  Frankreich  und  den  Zeiten  der  Kontinentalsperre ­
  war  an  eine  Besserung  des  Zollwesens  in  Deutschland  nicht  zu
denken.  Auch  der  Pariser  Friedensschluß  vom  30.  Mai  1814  führte  keine
wesentlichen  Aenderungen  ans  diesem  Gebiete  herbei.  Eine  Besserung  erschien
vielmehr  um  so  schwieriger,  da  die  Reichsglieder,  soweit  sie  die  gewaltige
Umwälzung  überlebt,  staatsrechtlich  vollständige  Souveränetät  erworben  hatten
und  eifrig  auf  deren  Aufrechthaltung  bedacht  waren.
Was  die  Lage  des  Deutschen  Handels,  der  Industrie  und  Landwirthschaft ­
  in  jener  Zeit  besonders  schlimm  machte,  war  die  Ueberproduktivn,  wozu
sich  die  Englische  Industrie  in  den  ersten  Friedensjahren  hinreißen  ließ  und
            
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