Der amtlich beglaubigte Brotwucher.
weiß, daß der Wiener derlei nicht krumm nimmt; feine Gemütlichkeit
it jo weitherzig, daß er das Verhalten der fozialdemokratijchen Partei
und ihrer Prefje in der Frage der Brotpreife nur ug findet und es
nachlichtsvoll belächelt. Deswegen auch keine Feindjchaft nicht, wenn dieje
Meinung der Wiener hier wiedergegeben und der Nabe die Schelle um-
gehängt wird...
Man lachte deshalb auch verftändnisinnig, alz die Direktoren der
„Hammerbrotwerfe” an den Barteivorftand die „Bitte“ um Unter-
juchung ihrer Kalkulationen durch eine eigene Kommifjion richteten. Das
befte und einfachfte wäre gewefjen, die Direktoren der Anfkerbrotfabrif
hiezu zu beftellen und vice versa Hütten diefe den gleichen Spaß fich
machen und ihre Brüder von den Hammerbrotwerfen um den Liebesdienft
bitten fönnen. Die beiderjeitigen Verwaltungs: und Auffichtsräte unter
Zuziehung ihrer eigenen Buchfachverftändigen wären e$ zufrieden gewefen.
Um aber auf die amtliche (in Wirklichkeit von den Fabriken erftellte)
Kalkulation zurüdzufommen: Sie mußte gewifje Fehlerquellen enthalten,
die derjenige, welcher nicht vom Bäckerfache ijt und den Gejchäftsbetrieb
nicht fennt, fwerlih beurteilen kann. Befißt doch keine einzige Wiener
BroterzeugungsSftätte eine fortlaufende Kalfulationsbuchhaltung, aus
welcher einzig und allein die Richtigkeit und Angemefjenheit der kalfulierten
Brotpreije genau zu erfjehen wäre. Hierin liegt auch die große Fopperei,
die fih die Wiener Bäckereibefißer mit der ganzen Öffentlichkeit erlauben;
weiß doch jeder derjelben, daß felbft der tüchtigite außenftehende Fach-
mann derart aufgeftellte Kalkulationen überhaupt nicht oder nur nach
jehr langer, mühevoller Arbeit einigermaßen auf ihre Richtigkeit hin
überprüfen fann. €$ gibt nur eine Möglichkeit, feftzujtellen, ob Brot
wucher durch ungerechtfertigte Brotpreife vorliegt: die genaue Ermittlung
der erzielten Reingewinne feit der Zeit der Aufhebung der amtlich feft-
gejeßten Brotpreije, ferner der an die Direktoren, Berwaltungsräte und
an jonftige Interefjenten abgeführten Tantiemen und der Koften der
Unterhaltung von Yutos für Privatzwece jowie die Bekanntgabe der
jo errechneten Gewinijtjumme und der in der gleihen Zeit erzeugten
Brotmenge. Erit eine derartige Aufftellung von jeder der in Wien be-
ftegenden Brotbäckereien würde zeigen, daß ab 1923 der Wiener Brot-
Fonjument bei jedem Laib Brot den Broterzeugern einen Ertraprofit von
durchfAnittlich mindeftenz 1000—1200 Kronen zahlen mußte, der kebten
Endes nur um den von der Steuerbehörde erhobenen, mehr oder minder
richtig erfaßten Steuerbetrag gekürzt wurde. Im Übrigen aber: die
Broterzeuger von Heute find die unichuldigiten Lämmlein, die feinem