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VII. Reichsbankanteile und
Anteilseigner.
Kurse und durchschnittliche Rentabilität der Reichsbankanteile . . . Tabelle 96
Verteilung der Anteilseigner und der Anteilscheine aus das Inland
und Ausland » 97
Die näheren Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Anteilseigner sind enthalten in den §§ 23, 24,
30 bis 36, 39 und 40 des Bankgesetzes, diejenigen über die Reichsbankanteile in den §§ 3 bis 9 des Reichs-
bankstatuts von 1875.