U Rentabilität der Forstwirtschaft.
In dem 1822 erschienenen erslen Bande seiner „Grundsätze“ bezeichnet
er, übrigens meines Erachtens durchaus zutreffend, als Ziel der früheren
Forstwirtschaft, „für das Holz zu sorgen, was gefordert und gebraucht
wurde. Wenn es nur da war, so war man auch zufrieden, ohne
danach zu fragen, was es der Nation kostete und ob
man nicht wohlfeiler, dur<h Verwendung kleinerer
p der s<lec<terer Fläche, durch kürzere, auf die Er -
giehung verwandte gFeit usw., dazu kommen
k önnte“1). Dagegen erscheint ihm als die vorteilhafteste Wirtschasst
diejenige, die dem Forstgrunde das nachhaltig höchste
Gelde ink ommen abgewinnt?). Er faßt also, ebenso wie die
spätere Bodenreinertragslehre, den auf dem Waldboden erzielten
Wirtschaftserfolg ins Auge. An anderer Stelle bezeichnet er als Zweck
der Forstwirtschaft, „unmittelbar dem Forsstgrunde das größte Einkommen
für die Nation abzugewinnen“s). Darin, daß er hiernach das höchste
privatwirtschaftliche und das höchste volkswirtschaftliche Einkommen für
identisch hält, offenbart sich seine Abhängigkeit von den Lehren Adam
Smiths. Der Gesichtspunkt der Rentabilität kommt wiederum zur Geltung,
wenn er eine Berücksichtigung der Bedeutung fordert, die ein aus der
Forstwirtschaft ausscheidendes Kapital durch anderweitige Anlage in der
Volkswirtschaft gewinnen kann1).
Eine bedeutungsvolle Förderung erfuhr die forstliche Rentabilitäts-
lehre durch K ön ig, der in seiner Forstmathematikt ?) Erörte-
1) W. Pfeil, Grundsätze der Forstwirtschaft in Bezug auf die National-
ökonomie und die Staats-Finanzwissenschaft, I. Bd., Züllichau und Freistadt
1822, S. 41.
?) Daselbst, S. 506: „Wir erhalten hierdurch einen ganz einfachen Grund-
satz, nach welchem überall die vorteilhafteste Waldwirtschaft herzustellen ist,
. . . das ist der: dem Forsstgrunde immer gleichbleibend das
h öchste Geld einkommen abzug e winnen, wenn alles das -
jenige, was von der Walderzeugung benutzt wird oder
benu zt werden kann, in Geld verwandelt oder zu Gelde
berechnet wird.! .
3) Daselbst, Vorwort. S. IV.
2) Daselbst, S. 46 f.: „In der Staatsforstwirtsschaftslehre erklärt man die
Verkürzung des Umtriebes für unzulässig, weil die Produktion dadurch ver-
mindert wird. . . . Das Riätsel löst sich, sobald man es staatswirtschaftlich
betrachtet, denn dann findet man, daß das Geldkapital werbender ist als das
Holzkapital, daß die Verwandlung des Holzkapitals in Geldkapital dem Ganzen
ebensowohl Gewinn bringen muß, als dem Einzelnen.“
5) G. König, Die Forstmathematik, 5. Aufl., Gotha 1864, S. 427 ff.
(I. Aufl. 1835).
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