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Bis auf einige geringe Zugeständnisse blieben jedoch alle diese
Wünsche unerfüllt. Das Ministerium sagte wohl eine Prüfung
zu, aber im Drang der Umstände geriet alles in Bergessenheit.
Lange wurde über die Errichtung eines Entrepot verhandelt,
d. h. eines Magazines zur Lagerung der eingeführten und ver
zollten Kolonialwaren unter Zollverschluß, aus dem sie innerhalb
einer begrenzten Zeit entnommen und ohne nochmalige Zollzahlung
nach Frankreich und Holland versandt werden konnten. Nachdem
die Einrichtung eines Entrepot reel, d. h. eines wirklichen Ma-
gazingebäudes, vorläufig an der Platzfrage gescheitert war, wurde
durch ein Dekret vom Juni 1812 wenigstens das Entrepöt fiktif,
die Lagerung in einem beliebigen vom Eigner anzugebenden
Speicher, genehmigt. Bedeutenden Umfang hat dieser Verkehr
jedoch nicht erlangt. An Lizenzen wurden während des Jahres
1811 tatsächlich kaum drei Dutzend in den drei Hansestädten be
nutzt, auf Grund deren Waren im Werte von 6,2 Millionen Franken
seewärts ausgeführt wurden; eine Einfuhr stand dem überhaupt
nicht gegenüber. In den Lübecker Hafen lief während der Jahre
1811 und 1812 kein einziges Schiff ein. Den Reedereibetrieb
erschwerte besonders die Vorschrift, daß ein Drittel des Werts
der Ausfuhrladungen in Lyoner Seidenstoffen bestehen mußte, eine
Maßregel, die natürlich durchaus nicht für diese entlegenen Teile
des Reiches paßte. Bisweilen wurde deshalb den Reedern ge
battet, die Seide statt seewärts aus-, nach Deutschland einzuführen,
oder sie bei der Ausfuhr durch westfälisches Leinen zu ersetzen.
Auch der Absatz der im Frühjahr 1811 in so großen Massen aus
Holstein importierten Kolonialwaren nach Binnendeutschland be
gegnete den größten Schwierigkeiten. Seitdem die verschärften
militärischen Maßnahmen den direkten Schleichhandel von Helgo-
nach der deutschen Nordseeküste unterbunden hatten, richtete
fitf) der englische Verkehr hauptsächlich nach der Ostsee, wobei
Rotenburg und die kleine Insel Hanöe als Hauptstapelplätze dienten.
Durch die englischen Handelsagenten und zum Teil unter Mit-
mirkung der preußischen Regierung, die den Schleichhandel zu einer
Ergiebigen Finanzquelle machte, wurden nun Preußen und Sachsen
derart mit Kolonialwaren überschwennnt, daß die mit dem hohen
französischen Zoll belasteten Vorräte der hanseatischen Kaufleute
oagegen -nicht aufkommen konnten. Wir haben also das eigentüm-
Pfingstbl. d. H. Geschichtsv. IX. 1913. 4