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Bei der grossen Wichtigkeit, die der Reduktion des Steuerfusses
zukommt, verlohnt es sich, auf ein für deren Zulässigkeit
zeugendes Beispiel etwas näher einzugehen. Der Kanton
St. Gallen erhielt Ende 1903 ein neues Staatssteuergesetz,
das. im Jahre 1905 zum ersten Mal angewendet wird. Die
Gesetzesänderung machte eine gänzliche Revision der Steuerregister
notwendig, bei der den Steuerpflichtigen für die bisherigen
Steuerhinterziehungen Straflosigkeit und Erlassung von
Steuernachzahlungen zugesichert wurde. Die Revision ist noch
nicht ganz beendigt; die vorläufigen Resultate lassen aber
heute schon eine ganz ausserordentliche Besserung der Steuerverhältnisse
im Kanton St. Gallen absehen. So steht fest, dass
die Staatssteuer, die bisher 3,2 %oo betrug und ohne ein neues
Gesetz zur Herstellung des finanziellen‘ Gleichgewichts auf 4,5 %/oo
hätte erhöht werden müssen, demnächst auf 2 oder 2,2 °/oo reduziert
werden kann, und ebenso, dass in einer grossen Zahl von Gemeinden
in Zukunft die Hälfte des bisherigen Steuersatzes für die
Gemeindesteuer genügen wird,
Der Erfolg der st. gallischen Steuerreformarbeit zeigt sich
deutlich in folgenden offiziellen Angaben über die Steuerkapitalvermehrung
einzelner Gemeinden :
Gemeinde bisheriges neu taxiertes
Fr: Fr:
Steinach 929,000 1,725,000
Tübach 1,207,000 1,926,000
Rorschacherberg 1,485,000 3,600,000
St. Margrethen 963,000 2,460,000
Au 923,000 1,690,000
Rebstein 1,574,000 3,170,000
Rüthi 755,000 1,480,000
Sargans 590,000 1,180,000
Vilters 475,000 1.041,000
Pfäffers 670,000 1,120,000
Ebnat.. 3,900,000 6,000,000
Wattwil 6,638,000 11,100,000
Lichtensteig 2,800,000 4,300,000
Bütschwil 1,500,000 3,160,000
Kirchberg 2,700,000 5,600,000
Flawil 5,400,000 11,000,000
Gossau 6,600,000 12,684,000
Waldkirch 2,600,000 4,460,000
Degersheim 3,300,000 6,300,000
Steuerkapital