Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

  
  
  
Vorwort. 
Einer Einladung des Bureaus des Kantonsrates vom 28, Okto- 
ber 1904 Folge leistend, hat die Zürcher Handelskammer den 
kantonsrätlichen Entwurf eines Gesetzes betreffend die direkten 
Steuern einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Resultate dieser 
Untersuchung sind in der vorliegenden „dritten Eingabe an den 
Kantonsrat“ zusammengefasst. 
Wegen der Knappheit der angesetzten Frist und aus Furcht, 
zu weitläufig zu werden, haben wir für diesmal uns darauf be- 
Schränkt, die drei wichtigsten Teile des kantonsrätlichen Ent- 
wurfes — Steuerpflicht für die Staatssteuer, Gemeindesteuern und 
Verfassungsgesetz — zu behandeln. Und da wir sowohl in formeller 
als materieller Beziehung teilweise zu andern Ergebnissen gelangten 
als der Kantonsrat, hielten wir es für zweckmässig, unsere Anträge 
in Form von Gegenentwürfen niederzulegen. 
Der Erlass eines vernünftigen Steuergesetzes ist eine ebenso 
Wichtige als schwierige Aufgabe. Der Ausfall dieses Gesetzes ist 
für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons von aller- 
Zrösster Bedeutung. Ein gutes Steuergesetz wird sie fördern, ein 
Schlechtes wird sie hemmen, ja verunmöglichen. Ein Steuergesetz 
ist aber nur dann gut, wenn es einerseits den sozialen Anforde- 
"ungen der Gegenwart Rechnung trägt und anderseits den Kanton 
   
   
  
  
  
    
   
    
  
  
  
    
    
    
     
    
	        
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