Metadata : Kartelle

Neuerdings sind diese Bestrebungen offenbar in den Hintergrund
 gedrängt, da die Brauindustrie aus allgemeinen wirtschaftspolitischen
 Erwägungen Wert darauf legt, in guten Beziehungen zur
Landwirtschaft zu stehen. Infolgedessen haben die Brauereivereinigungen
 mehrfach erklärt, daß es keine Gersteneinkaufskartelle gäbe.
So beginnt auch ein Artikel von Paproth in der Tageszeitung für
Brauerei vom 31. Januar 1930 mit folgenden Sätzen: „Unmittelbar
nach dem Einbringen der neuen Gerstenernte wurden in verschiedenen
der Landwirtschaft nahestehenden Blättern Stimmen laut, z. T. von
sehr namhafter Stelle, welche von einer planmäßigen Einkaufszurückhaltung
 der Brauereien, ja von einem kartellmäßig organisierten
Käuferstreik wissen wollten. Man hätte meinen sollen, daß derartige
 Kombinationen — denn nur um solche konnte es sich handeln —
einer nüchternen Überlegung an Hand der gegebenen Tatsachen
sehr bald hätten weichen müssen. Aber die Behauptungen kehrten
trotz klarer Gegenerklärungen, u. a. des Deutschen Brauer-Bundes,
wieder und erfordern gründlichere Aufklärung. Es ist zunächst auch
an dieser Stelle zu wiederholen, daß sämtliche Auslassungen über
eine kartellmäßig inspirierte, wie über jede Art von planmäßiger
Kaufzurückhaltung oder gar über einen Käuferstreik der Brauereien
vollkommen aus der Luft gegriffen sind und jeder materiellen Grundlage
 entbehren. Eine sachlich eindringliche Betrachtung ergibt ganz
andere Ursachen für die traurigen Verhältnisse auf dem Gerstenmarkt,
 als jene Pressestimmen durchblicken lassen wollen.“ Und
der Artikel schließt: „Die deutschen Brauereien und ihre berufenen
Vertretungen sind sich stets dessen bewußt gewesen, daß Brauer
und Bauer zusammenzustehen haben. Wie in der Vergangenheit,
so wird der Gedanke auch in Zukunft wirtschaftspolitische Richtschnur
 der deutschen Brauindustrie sein.“
Ein bedeutsames Einkaufskartell haben in Argentinien die Frigorificos
 (Gefrierfleisch-Anstalten) hinsichtlich des Einkaufs von Vieh
begründet!) Ihre Maßnahmen haben zu einer besonderen Kartellin
 keinem "Verhältnisse stehen. Dadurch würde er seine Ware verschleudern und den
Aktionären durch seine Arbeit und seinen Fleiß die Dividende garantieren usw. Ein
Landwirt, der sich durch die Haltung der Brauereien zu unüberlegtem Verkauf verleiten
 lasse, würde sich nicht nur selbst um den wohlverdienten Lohn seiner Mühe
bringen, er würde auch beunruhigend auf die übrigen Produzenten wirken und den
in Wahrheit falschen Preisen einen Schein von Berechtigung geben und sie so befestigen.
Größere Bedeutung als diesen Aufforderungen zur Zurückhaltung im Verkauf ist den
vielfach erfolgten Mahnungen, in Zukunft weniger Gerste zu bauen, da bei den bestehenden
 Preisen der Gerstenbau nicht mehr lohne, beizumessen.“
ı) Vgl. dazu Jessen, Der Kampf um die Herrschaft über den Gefrier- und
Kühlfleischmarkt (Schmollers Jahrbuch, 1028, S. 311 ff.
            
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