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gewalt des Fürsten im Frieden von Szathmär gründlich
unterlag. In diesem Sinne, nicht wie er meint, hat
v. Hengelmüller als Ergebnis des ersten Bandes seiner
Räkoczy-Monographie 1 richtig resümiert : « Ohne sich zu
weit auf historische Konjekturen einzulassen, darf man
ruhig behaupten, daß das als Pragmatische Sanktion be
kannte Grundgesetz 2 schwerlich durchgedrungen sein
würde, wenn Räkoczy damals in Kolozsvar regiert hätte. »
Als Schranken für die Auslegung der Revisionsklausel
führt Turba erstens den Schluß des G.A. III : 1715 an,
zweitens den G.A. VIII : 1741. In jenem Falle handelt es
sich um eine persönliche Zusage zuerst Josephs I. von 1709,
hierauf Karls VI. von 1712, die dann 1715 als « Deklaration »
des Königs gesetzlich inartikuliert wurde 3 : « Circa clausu-
lam : prout super intellectu et usu legum regio et communi
statuum consensu diaetaliter conventum fuerit : de omni
a regno avulsione ac ad morem aliarum provinciarum sup-
posito gubernio memoratos status et ordines regni suffi-
cienter praecautos reddit. » 4 Auch der G.A. VIII : 1741 ist
eine königliche Deklaration. Das bekannte Steuerprivileg
wird festgestellt, als ein immerwährendes, fundamentales
Recht erklärt und der Revisionsklausel entzogen : sub
sensum clausulae nullatenus sumi posse. Die Bedeutung
der Revisionsklausel für die Ausdehnung der königlichen
Exekutive ist mit Turba zu werten. Seiner Abwehr gegen
Andrässy, Apponyi und Wlassics ist vollinhaltlich bei
zupflichten.
1 Franz Räkoczy und sein Kampf für Ungarns Freiheit, 1703
bis 1711, Stuttgart 1913.
2 Probeweise sei zur Charakterisierung des Buches zitiert, daß
die Pragmatische Sanktion den Zweck gehabt habe, gerade für
Maria Theresia die Thronfolge zu sichern, und daß die Pragma
tische Sanktion «zum erstenmal das Prinzip einer Interessen
gemeinschaft zwischen Österreich und Ungarn aufstellte ».
3 Turba, Grundlagen, T. I, S. 107, Anm. 1, S. 112, 64, u. T. II,
S. 295 f.
4 Bei Marczali, Enchiridion fontium historiae Hungarorum
[A magyar törtenet kütföinek kezikönyve], Budapest 1902, S. 692,
sinnstörend interpunktiert.