Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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lungen von 1723 und 1867 einerseits und die Entwickelung 
1 seit 1867 andererseits unnötigerweise identifizieren. Ohne 
Bedenken sei ihnen zugestanden, daß vieles, was für die 
Pragmatische Sanktion und auch für den erst in den Jahren 
1848 und 1867 geschaffenen Dualismus 1 angenommen 
werden muß, mit Rücksicht auf die Wandelungen des Ver 
fassungsrechts, die seit 1867 zu verzeichnen sind, sich für 
das gegenwärtige Staatsrecht nicht mehr vertreten läßt. 
t Schon die Schaffung der ungarischen Landwehr [honved] 
durch den ungarischen Gesetzartikel XLI des Jahres 1868 
ist als ein überraschend schnelles Ablassen von einer sehr 
wichtigen Bedingung des staatsrechtlichen Ausgleichs zwi 
schen dem Monarchen und Ungarn, als ein Sieg der unga 
rischen Unabhängigkeitsbestrebungen anzusprechen. 
Aus den früheren Pacta und aus den « recentiores decla- 
rationes », die mit der Wirkung eines ewigen Familienver 
trages ausdrücklich auch auf die Frauen ausgedehnt seien, 
leitet am 1. Oktober 1719 der Bürgschaftsbrief Augusts II., 
Königs von Polen, Herzogs von Sachsen 2 , zur inserierten 
Renuntiation der Erzherzogin Maria Josepha ab : «sta- 
bilitam in eo [= pacto familiae] unionem perpetuam ac 
omnimodam omnium regnorum, provinciarum, principa- 
tuum ac ditionum a Sua Maiestate serenissimo et poten- 
tissimo Romanorum imperatore in praesens possessarum 
aut in futurum possidendarum indivisibilitatem et inse- 
parabilitatem. » Und im Jahre 1724 nennt Karl VI. als 
Inhalt der Pragmatischen Sanktion die neue Thronfolge 
und die « unteilbare Union aller Unserer Staaten» 3 . Die 
Pragmatische Sanktion war eben, wie auch Turba zugibt 4 , 
eine «Lösung nach gesamtstaatlichen Gesichtspunkten». 
Insoweit der Dualismus eine Trennung bedeutet, und je 
mehr die Grundgesetze des Dualismus seit 1867 in reichs 
zertrennender Weise interpretiert wurden, erscheint die 
1 Verfassungswandlungen, Kap. I, i. f. 
2 Abgedruckt in der Festschrift, S. 81 ff. 
3 Turba, Grundlagen, T. II, S. 22. 
4 Grundlagen, T. I, S. 196.
	        
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