Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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daß  der  Präsident  vorbehaltlich  der  Zustimmung ­
  des  Senats  und  des  Repräsentantenhauses ­
  zwei  Jahre  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes
vom  24.  Juli  1897  Verträge  abschließen  konnte,  in
denen  er  20°/ 0  Zollnachlaß  auf  bestimmte  Artikel
gewährte,  verschiedene  Produkte  auf  die  Freiliste
setzte  usw.  (Sektion  IV.)
Diese  Möglichkeit,  ohnehin  durch  das  Erfordernis
der  Zustimmung  auch  des  Repräsentantenhauses  zu
den  betreffenden  Verträgen  erschwert,  ist  jetzt,  da
wir  ins  Jahr  1905  eingetreten  sind,  eigentlich  entfallen. ­
  Dessenungeachtet  könnten  wir  mit  der  Union
zu  einem  größeren  Tarifvertrag  kommen;  denn
die  gedachte  Bestimmung  des  Dingleytarifgesetzes
wird  von  Kennern  des  amerikanischen  Staatsrechts
als  nicht  bindend  erachtet,  vielmehr  nur  als
Direktive  angesehen.  Vermutlich  war  die  Bestimmung ­
  als  Pressionsmittel  gedacht,  um  andere
Länder  zu  einem  baldigen  Abschluß  von  Verträgen
zu  veranlassen.  Der  Präsident  und  der-Senat  könnten,
so  wird  von  amerikanischen  Rechtslehrern  ausgeführt, ­
  jederzeit  Verträge  schließen;  ihre  Vollmacht
sei  in  dieser  Hinsicht  durch  keinen  Termin  begrenzbar. ­
  Tatsächlich  hat  man  auch  im  Jahre  1903,
sechs  Jahre  nach  dem  Inkrafttreten  des  Tarifgesetzes,
  noch  einen  Tarifvertrag  mit  Kuba  auf  der
Basis  von  Sektion  IV  abgeschlossen.
Die  andere  für  uns  noch  praktische  Möglichkeit ­
  ist  die,  daß  der  Präsident,  ohne  die  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  zu  befragen,  auf  alkoholische ­
  Getränke  und  auf  Kunstwerke  einen
Zollnachlaß  gewährt.  Auf  dieser  Grundlage  beruht ­
  unser  Abkommen  vom  10.  Juli  1900.
Ist  Aussicht  vorhanden,  daß  ein  größerer  Tarifvertrag ­
  mit  der  Union  zustande  kommt?  Nachdem
die  Reziprozitätsabkommen  mit  Frankreich,  Argentinien, ­
  Ecuador  und  den  westindischen  Besitzungen
Englands  und  Dänemarks  aus  den  Jahren  1899  und
1900,  denen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  im
Dingleytarifgesetz  von  vornherein  der  Weg  geebnet ­
  war,  nicht  ratifiziert  worden  sind,  kann
deutscherseits  jetzt  kaum  auf  das  Zustandekommen
eines  größeren  Tarifvertrages  gerechnet  werden.
Die  letzten  Wahlen  sind  stark  republikanisch  ausgefallen; ­
  sie  brachten  der  hochschutzzöllnerischen
Partei  eine  Majorität  von  IOO  Stimmen  im  Repräsentantenhause. ­
  Der  Senat  ist  republikanisch,
die  Exekutive  republikanisch,  —  die  protektionistische ­
  Richtung  bei  allen  drei  in  Betracht
kommenden  Organen  der  Gesetzgebung  so  entschieden ­
  ausgeprägt,  daß  wir  uns  nicht  wohl  in  der
Annahme  wiegen  können,  ohne  starken,  der  Union
fühlbaren  Druck  einen  größeren  Tarifvertrag
mit  ihr  zustande  zu  bringen,  der  eine  Zollermäßigung ­
  für  jene  Produkte  brächte,  auf  die  es  uns
in  allererster  Linie  ankommt:  auf  die  Erzeug-
            
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