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daß der Präsident vorbehaltlich der Zustimmung
des Senats und des Repräsentantenhauses
zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
vom 24. Juli 1897 Verträge abschließen konnte, in
denen er 20°/ 0 Zollnachlaß auf bestimmte Artikel
gewährte, verschiedene Produkte auf die Freiliste
setzte usw. (Sektion IV.)
Diese Möglichkeit, ohnehin durch das Erfordernis
der Zustimmung auch des Repräsentantenhauses zu
den betreffenden Verträgen erschwert, ist jetzt, da
wir ins Jahr 1905 eingetreten sind, eigentlich entfallen.
Dessenungeachtet könnten wir mit der Union
zu einem größeren Tarifvertrag kommen; denn
die gedachte Bestimmung des Dingleytarifgesetzes
wird von Kennern des amerikanischen Staatsrechts
als nicht bindend erachtet, vielmehr nur als
Direktive angesehen. Vermutlich war die Bestimmung
als Pressionsmittel gedacht, um andere
Länder zu einem baldigen Abschluß von Verträgen
zu veranlassen. Der Präsident und der-Senat könnten,
so wird von amerikanischen Rechtslehrern ausgeführt,
jederzeit Verträge schließen; ihre Vollmacht
sei in dieser Hinsicht durch keinen Termin begrenzbar.
Tatsächlich hat man auch im Jahre 1903,
sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des Tarifgesetzes,
noch einen Tarifvertrag mit Kuba auf der
Basis von Sektion IV abgeschlossen.
Die andere für uns noch praktische Möglichkeit
ist die, daß der Präsident, ohne die gesetzgebenden
Körperschaften zu befragen, auf alkoholische
Getränke und auf Kunstwerke einen
Zollnachlaß gewährt. Auf dieser Grundlage beruht
unser Abkommen vom 10. Juli 1900.
Ist Aussicht vorhanden, daß ein größerer Tarifvertrag
mit der Union zustande kommt? Nachdem
die Reziprozitätsabkommen mit Frankreich, Argentinien,
Ecuador und den westindischen Besitzungen
Englands und Dänemarks aus den Jahren 1899 und
1900, denen bis zu einem gewissen Grade im
Dingleytarifgesetz von vornherein der Weg geebnet
war, nicht ratifiziert worden sind, kann
deutscherseits jetzt kaum auf das Zustandekommen
eines größeren Tarifvertrages gerechnet werden.
Die letzten Wahlen sind stark republikanisch ausgefallen;
sie brachten der hochschutzzöllnerischen
Partei eine Majorität von IOO Stimmen im Repräsentantenhause.
Der Senat ist republikanisch,
die Exekutive republikanisch, — die protektionistische
Richtung bei allen drei in Betracht
kommenden Organen der Gesetzgebung so entschieden
ausgeprägt, daß wir uns nicht wohl in der
Annahme wiegen können, ohne starken, der Union
fühlbaren Druck einen größeren Tarifvertrag
mit ihr zustande zu bringen, der eine Zollermäßigung
für jene Produkte brächte, auf die es uns
in allererster Linie ankommt: auf die Erzeug-