Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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industry  a  lower  rate  of  duty  than  that  herein  stipulated
  for  the  like  products  of  the  United  States,
such  lower  rate  shall  be  immediately  applied
to  the  like  products  of  the  soil  or  industry  of  the
United  States  imported  into  such  colony.
Also  auf  bestimmte  Produkte  beschränkte
Meistbegünstigung  zum  Vorteil  der  Union;  aber
nicht  auch  zum  Vorteil  von  Barbados.
Der  Vertrag  mit  Jamaica  sah  eine  12 1 / %  prozentige
  Ermäßigung  der  Zölle  auf  Zucker  und
Melasse  vor,  und  eine  20prozentige  auf  Citrus,
Ananas,  frisches  Gemüse,  Kartoffel,  Zwiebel,  Rum.
Die  Union  erhielt  ganz  bedeutende  Ermäßigungen
der  Zölle  mit  dem  Zusatze:  It  is  further  agreed,
that  should  said  colony  concede  usw.
Diese  Verträge  datierten  vom  16.  Juni,  18.  Juli,
2  2.  Juli  1899.  Am  IO.  Juli  kam  das  Abkommen
mit  der  argentinischen  Republik  zustande,  welches
eine  20prozentige  Minderung  der  amerikanischen
Zölle  auf  Zucker,  Wolle  und  Häute  vorsah.  Hier
gab  die  Union  die  Meistbegünstigung,  die  sie  von
Argentinien  empfing,  auch  diesem  Lande;  jedoch
beiderseits  mit  der  Einschränkung  auf  die  im  Abkommen ­
  behandelten  Artikel.
Art.  IV.  »It  is  further  agreed  that  the  duties
mentioned  in  Article  I  of  the  products  of  the
Argentine  Republic  shall  at  all  times  be  as  low  as
those  imposed  by  the  Government  of  the  United  States
upon  similar  products  of  any  other  country,  and  it  is
also  equally  agreed  that  the  duties  and  valuations
(aforos)  mentioned  in  Articles  II  and  III  of  this  Convention ­
  011  products  of  the  United  States r )  shall  at
all  times  be  as  low  as  those  imposed  by  the  Government ­
  of  Argentine  Republic  upon  similar  products  of
any  other  country.«
Man  sieht,  wie  die  Union  auch  in  Tarifverträgen ­
  niemals  sich  zur  Einräumung  der  vollen
Meistbegünstigung  versteht,  immer  und  immer
wieder  den  verschiedenen  Staaten  von  verschiedenen ­
  Seiten  beizukommen  sucht,  —  im  Grunde
aber  jeden  Staat  irgendwo  differenziert.
Es  hat  von  1891  —1903  trotz  der  vielen
Reziprozitätsabmachungen  keinen  Staat  gegeben, ­
  der  sich  rühmen  konnte,  im  vollen
Umfange,  von  Rechts  wegen  und  tatsächlich, ­
  in  der  Union  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten ­
  Nation  behandelt  zu  sein.
Umgekehrt  hat  aber  auch  kein  einziger  Staat
außer  Österreich-Ungarn  und  Deutschland  und
denjenigen  Ländern,  in  welchen  kein  Konventionaltarif ­
  als  solcher  besteht  (England,  Belgien,  Niederlande), ­
  den  Amerikanern  seinen  vollen  Minimal-(Konventional)-Tarif,
  sondern  imm  er  nur  Ausschnitte

*)  Argentinien  gestand  Zollermäßigungen  zu  auf  tierische
Produkte,  Obst,  Konserven,  Erntezwirn,  Möbel,  Holz,  Baumwollsamenöl.

            
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