Full text: Die Münzwirren und Heckenmünzen in Oberschwaben um die Wende des 17. Jahrhunderts

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K i e I 
Dr, Gustav Schüttle 
Die Münzwirren und Heckenmünzen in Ober 
schwaben um die Wende des 17. Jahrhunderts. 
(Hiezu Tafel IX.) 
I. 
Unter den zahllosen schlimmen Folgen, welche die Ohnmacht und Zerfahren 
heit des alten deutschen Reiches über die Nation gebracht hat, war eine der nach 
teiligsten der Zustand grenzenloser Verwirrung, aus dem die Münz Verhältnisse 
Deutschlands mehr als ein halbes Jahrtausend hindurch nicht herauskamen, einer 
Verwirrung, von der wir uns heutzutage kaum noch eine Vorstellung zu machen 
vermögen. 
Das Recht, Geld zu prägen, übten die deutschen Kaiser als solche längst 
nicht mehr selber aus; sie hatten es an Hunderte von Personen und Korporationen 
verliehen, die es in der Hauptsache nur als Finanzquelle ausbeuteten. Um diesen 
Mißbrauch etwas einzudämmen, setzte der Reichstag von 1570 fest, daß die große 
Masse dieser Münzberechtigten, soweit sie nicht Silberbergwerke besaßen, keine 
eigenen Prägestätten mehr unterhalten, sondern ihre Münzprägungen auf einer der 
wenigen sogenannten Legstätten ausführen lassen solle. Solcher privilegierter Leg 
stätten gab es im schwäbischen Kreise vier. Eine davon war die montfortische 
Münze zu Langenargen, die diesen Vorzug freilich schwer mißbrauchte. Zwar münz 
berechtigt, aber keine Legstätten waren beispielsweise die Städte Ulm, Kempten, 
Isny, Lindau, Ravensburg, Buchhorn und Überlingen. 
Reichsgesetzlich war im Grund genommen das Münzwesen gar nicht so übel 
geordnet. Wenn nur hinter den Gesetzen eine Macht gestanden wäre, die für deren 
Durchführung sorgte! Aber die Anordnungen des Reiches und der Kreise wurden 
als etwas betrachtet, das ein Reichsstand nur zu befolgen brauchte, wenn es ihm 
paßte. 
Die Schwäche, welche die Reichsgewalt nach innen sowohl als nach außen 
an den Tag legte, übte ganz besonders nachteilige Wirkungen auf Oberschwaben 
und seine volkswirtschaftlichen Interessen aus, da kaum ein anderer Landstrich in 
Deutschland so sehr wie jenes in eine Masse kleinster Gebiete und Gebietssplitter 
zerteilt war, ein Umstand, der jedes einheitliche Vorgehen in volkswirtschaftlichen
	        
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