n. 1352, wurde eine Emission fünfjähriger Schatzanwei
sungen um 250 Mill. ermächtigt, welche man auf solche
Weise verteilte: 50 Mill. an die türkische Verwaltung
der Staatsschuld, nach dem Vertrag aus Lausanne und
200 Mill. an die Militärausgaben in Libyen und an die
sonst notwendigen Ankäufe, um die Wiedererstattung
der Materialien in den militärischen Lagern fortzusetzen,
wie auch, um ausserordentliche Ausbesserungen der
Kriegsschiffe auszuführen. Die allgemeine Rechnung
des Finanzjahres 1912-13 zeigt also die Ausgabe der
250 Mill.
Es sind daher 812 Mill. für den libyschen Krieg, die
durch das Gesetz 28. März 1912 und durch noch zwei
andere Gesetze des 29. Dezember, in demselben Finanz
jahre, bewilligt wurden. Den meisten Teil solcher Aus
gaben und nämlich 512 Mill. hat man durch fünfjährige
Schatzanweisungen auf dem Betrag von 250 Mill. und
durch regelmässige Budgetsmittel um 262 Mill. gedeckt.
Diese letzteren werden aus den Budgetsueberschüssen
um 199,734 Mill. und aus directen Budgetsanweisungen
der Finanzjahre 1912-1913 bis 1914-15 um 62,266 Mill.
zusammen gesetzt.
Um die erübrigten 300 Mill. aszugleichen, wird man
durch die zweckmässig und stufenweise erhöhte Wie
derholung der Anweisung von 31 '/ 2 Mill. in den 4 Jahren
seit dem 1. Juli 1915 bis Ende Juni 1919 sorgen, wie
es schon im Jahre 1914-15 gemacht wurde; und das
wird, wie wir sehen werden, vermöge des natürlichen
Zuwachses der Einnahmen möglich sein.
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