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von etwa 78 Mil]. Uebrigens geschah dieses alles in einer
Zeit welche, von öffentlichen Unglücksfällen nnd von
schweren gewerblichen Störungen betroffen wurde und
in der, der zweijährige ital: türkische Krieg und die Bal
kanverwirrungen ausbrachen.
Nun wird es nützlich sein, auf einige Zahlen zurück
zusehen und einige Betrachtungen anzustellen, welche,
meiner Ansicht nach, dazu fähig sind, irgend ein Gferücht
als unbegründet zu erklären, welches hin und her zeit
weilig unser Land durchläuft, indem es manchmal selbst
bis ins Parlament durchdringt.
Ich will auf das Gerücht hindeuten, welches den Ver-
waltungsbeamten einen zu starken fiskalischen Geist
zuschreibt, indem sie die Erträge bestimmen, die der
Gebäude- und Einekommensteuer unterstehen müssen.
Schauen wir doch auf die reellen Verhältnisse.
Die letzte allgemeine Gebäudesteuerrevision geht auf
das Jahr 1890 zurück, d. h. auf ein Jahr in dem, auf
einem in den Hauptrollen eingetragenen steuerpflichtigen
Ertrag von 425 Mill., sich ein Steuerergebnis von G9 Mill.
herausstellte.
Das Einkommen solcher Steuern hat sich nach und
nach so vermehrt, dass es im Jahre 1918 den Betrag
von fast 104 Milk erreicht hat.
Der fortschreitende Zuwachs kommt in den neuen
steuerpflichtigen Bauten und in den Revisionen von eini
gen schon bestätigten Einkünften vor, welche, wegen
Zuwachs in dem Ertrag
der Gebäude- und
Einkommensteuer.