Full text: Finanzrede des Schatzmeisters gehalten vor dem Abgeordnetenhaus am 20 December 1913

gehabt hätten, die ungewissen und nach der Natiir 
veränderlichen Erträge genauer bestätigen zu können 
und besonders diejenigen, welche sich immer nur aut 
muthmassliclien Zahlen begründen. 
Wahrhaftig, nach der Regelung der Einkommensteuer, 
wird ihre Last stufenweise immef leichter, sobald sie aus 
den gewissen und ihrer Natur nach bestimmten Erträgen 
( wie z. B. diejenigen, welche durch directen Abzug ge 
troffen werden und die, welche aus Kapitalien entstehen) 
auf die Kategorie übergeht, wo es sich um Erträge handelt, 
für welche man den Beweis ihrer Wichtigkeit nicht be 
sitzt. Und es ist eben die Schätzung solcher letzteren 
Einkünfte, welche die grössten Streitigkeiten verursacht. 
Also z. B. betrachten wir auf der einen Seite das 
gewerbliche Einkommen (Kategorie B), das man in den 
Jahren 1897 und 1912 für Aktiengesellschaften und Kre 
ditinstitute bestätigte, indem solche Anstalten jährlich 
auf Grund ihrer Bilanzen besteuert werden; und auf 
der anderen Seite betrachten wir das entsprechende 
Einkommen der Privatleute, für welches die Bestätigung 
nur muthmasslich und nur vierjährlich geschieht. 
Nun gut! In den oben gezeigten sechzehn Jahren ist 
das gewerbliche Einkommen von 52 '/ 2 bis auf 184 Milk 
mit einem Zuwachs auf 250 prozent gestiegen, indem 
das entsprechende steuerpflichtige Einkommen der Pri 
vatleute welches im Jahre 1897 um 197 Mill. Lire hoch 
war, im Jahre 1912 mit eioem Zuwachs von 46 prozent 
auf 287 7, Mill. gelangte. 
Eine Abweichung, d.h. ein Unterschied des Zuwachses
	        
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