Es handelt sich um eine ermächtigte Totalausgabe
von G50 Mill. auf deren Rechnung zu bemerken ist, dass
48G Mill: schon ins Budget bis zum finanzjahre 1914-15
eingeführt wurden und, dass 288 ‘/ 2 Mill. am 80 des ver-
y-aneenen Monats Juni schon bezahlt worden waren (1).
Bedeutend sind die nach den Gesetzen aufgenom
menen Ansprüche, welche ueberhaupt in die nächsten
Finanzjahre fällen werden. Unter den hauptsächlichsten
Lasten erinnere ich an die Massnahmen für den Volks
und Elementarunterricht, an die Vermehrung der con-
solidierten Dotation für öffentliche Arbeiten, an die
Ausführung des Schiffsprogramms, an die Entwickelung
der Ausgaben für Post-und Telegraphenbeamten, an die
den Gemeinden zugestandenen Erleichterungen für die
Besorgung von Trinkwasser und für Sanitätswerke, an
(1)
Ministerium
Genehmigter
Betrag
Anweisungen
im Etat bis
1914-15
eingeschlossen
Entrichtungen
bis Ende
des Jahres
1912-13
des Schatzes ....
142,418,000
136,418,000
118,925,000
der Finanzen. . . .
15,882,000
15,152,000
11,207,000
des Unterrichts. . .
62,320,000
62,320,000
21,227,000
de^ Innern ....
2,603,000
2,603,000
560,000
der öffentl. Arbeiten .
405,272,000
209,610,000
129,940.000
des Ackerbaues. . .
21,283,000
10,202,000
6,585,000
649,778,000
436,305,000
288,444,000
Gesetzliche Ausgaben
in den sechs Jahren
vom 1. Juli 1905 bis
zum 30 Juni 1921.