Full text: Das Betriebsrätegesetz

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„Sülche Maßnahmen wie die Bilanzvorlegnng int Betriebs» 
rätegesetz sind für unS nicht diskutabel." Wie ist damit jene 
Abstimmung zusammenzureimen? 
Das obenerwähnte demokratische Rundschreiben unter 
nimmt es, solche Politik und solch« Haltung der Demokra 
tischen Partei „geradlinig" (!) zu nennen und hofft, daß 
sie „der Allgemeinheit, dem Wirtschaftsleben und vor allem 
der Industrie zugute komint". Diese Aufsassungsweise dürft« 
bei nur wenigen cjeteilt werden. Und ebensowenig hat daS 
° Zentrum Anlaß, sich seiner Haltung bei diesen Beratungen 
und Entschließungen zu rühmen. Gerade diese Partei aber 
scheint ganz zufrieden mit dem Betriebsrätegesetz zu sein, 
denn in der „Kölnischen Volkszeitung" vom 8. Januar 1920 
sagt Abg. Or. Hitze von dem Gesetzentwurf: „Er bringt 
ja wesentlich nur die endliche Erfü lung und weitere gesetz 
liche Ausgestaltung alter Ientrumsforderungen." Im Lande 
freilich denkt man wohl anders. Die sachverständigen Wirt 
schaftler, die auch in der Zentrumspresse noch in letzter 
Stunde ihre warnende Stimme erhoben haben, dürften sich 
für diese Auffassung und für solche „alte Zentrums 
forderungen" bedanken. 
Die für die Haltung beider Parteien bei dieser ganzen 
Angelegenheit bezeichnendste Tatsache ist aber vielleicht 
folgend«: 
Die drei Regierungsparteien stellten noch chei der 2. 
Beratung des Eeseßentwurfs folgenden Antrag zur Ergänzung 
der «hnehin schon m Ansehung der Arbeitgeber scharfen 
Strafbestimmungen: 
„Wer unter Verletzung der ihm nach den 88 71, 72 
obliegenden Pflichten zum Zwecke der Täuschung und in 
der Absicht, den Arbeitnehmern Schaden zuzufügen, in den 
Darstellungen, Berichten und Uebersichten über den Ver 
mögensstand des Unternehmens bestimmt falsche Tatsachen 
angibt oder bestimmt richtige Tatsachen unterdrückt, wird 
mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe 
bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen 
bestraft.« 
Nachdem dieser Antrag eingegangen war, folgte ein An- 
trag der Deutschen Volkspartei, der, sich dem Wortlaut des 
obenbezeichneten Antrags aufs engste anpassend, auch die 
jenigen Betri bsratsinit^l eder bestraft wissen wollte (aller 
dings unvergleichlich milder), die ihrerseits durch absichtlich«
	        
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