Am 18. Januar 1920 ist das Betriebsrätegesetz in der
Nationalversammlung in dritter Lesung zur Annahme ge
langt. Bei der namentlichen Schlußabstimmung haben 215
anwesende Abgeordnete dafür, 63 Abgeordnete dagegen ge
stimmt. Die A. S. P. D., der die Bestimmungen des Ge
setzes noch nicht radikal genug waren, gehörten, mit Aus
nahme von 2 ihrer Mitglieder, zur zweiten Gruppe. Ge
schlossen stimmte dagegen die Deutsche Volkspartei. Ebenso
verhielten sich die Deutschnationalen; sie traten in dieser
^rage einheitlich auf, in erfreulichem Gegensatz zu anderen
wirtschaftspolitisch bedeutsamen Gelegenheiten, wo, wie beim
Reichs-Kohlenwirtschafts- und beim Reichs-Elektrizitätsgesetz,
ein Te.il der Fraktion für die Regierungsvorlage gestimmt
hatte. Auf der anderen Seite haben geschlossen für das
Gesetz votiert und damit die volle Verantwortung für alle
daraus sich ergebenden Folgen übernommen die Mehrheits
sozialdemokraten, das Zentrum und die Deutsche demokratisch«
Partei.
Offenbar beruhte bei allen drei Parteien die Abstimmung
auf Fraktionszwang. Am so auffälliger ist, daß vom Zentrum
bei einer Gesamtabgeordnetenzahl von 87 gelegentlich dieser
Abstimmung 30, von den Demokraten bei einer Gesamt
abgeordnetenzahl von 74 nicht weniger als 45, also fast zwei
Drittel, gefehlt haben. Ob das auf Zufall beruht, oder ob
für den einen oder den anderen sonstige Motive in Betracht
gekommen sind, ist natürlich nicht festzustellen.
Als der Gesetzentwurf am 13. Januar 1920 nach zwei
maliger Durchberatung in der Kommission zur nunmehr end
gültigen Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung ans
Plenum der Nationalversammlung gelangt war, hatte die
Deutsche Volkspartei im Anschluß an die großzügige Rede
lyres Abgeordneten Bögler Verweisung des Entwurfs zu
nächst an den Reichswirtschaftsat als die zu seiner sach
verständigen Durchberatung berufene Instanz beantragt.
Der Antrag lautete: „Der Gesetzentwurf wird dem nach
165 der Verfassung zu bildenden Reichswirtschaftsrar
zur Vorberatung mit dem Ersuchen überwissen, Richtlinien
für eine Eingliederung der Betriebsräte in die Wirtschafts-