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— Ein Fall aus Nigeria —
bekommen. Haben wir diese dann endlich frei, so dürfen
wir sie immer noch nicht verkaufen, wir müssen erst bei dem
Niederländischen Übersee-Trust anfragen, ob sie mit un
serem Käufer einverstanden ist; vor allem beim Kakao
wird aber augenblicklich kein einziger Käufer für gut be
funden."
Alle diese Maßnahmen und die gesamte Unterwerfung
der Neutralen unter die englische Wirtschaftsgewalt hat
England nur dadurch verwirklichen können, daß es durch
feine Macht zur See einen Druck auf jene kleineren neu
tralen Länder üben konnte. Unter offener oder versteckter
Androhung der Sperrung von Nahrungsmittel- und Roh
stoffzufuhren wurden die neutralen Länder, soweit sie nicht
wie die Vereinigten Staaten von Amerika von vornherein
englandfreundliche Veranlagung zeigten, in den Kampf
gegen den deutschen Handel gezwungen.
Es ist ohne weiteres klar, daß diese Verhältnisse, für
deren Wirkung auf das deutsche Erwerbsleben im Aus
lande nach dem Kriege noch manches jetzt aus Furcht vor
unseren Feinden unterdrückte Zeugnis hinzukommen
wird/) einen weittragenden Schatten auf unsere zukünftige
*) Unter der Überschrift „Englische Räuberei in Nigeria" brachte
die Kölnische Zeitung (erste Morgen-Ausgabe) vom 10. August 1916
folgende Mitteilung: „Wie bekannt, hat die englische Regierung in
Nigeria den zwangsweisen Verkauf sämtlichen deutschen und öster
reichischen Privateigentums in dieser britischen Kolonie angeordnet.
Das Hamburger Fremdenblatt veröffentlicht jetzt den Wortlaut der
diesen Raub aussprechenden Bekanntmachung in Lagos:
Verkauf von freiem Grundbesitz und Pachtgütern, Kunden-
listen (good-will) und Schutzmarken von Firmen feindlicher Län
der in Nigeria: Auf Anordnung des Obergerichts wird die Re
gelung des Verkaufs jeden freien Grundbesitzes und Pachtgntes
von Firmen feindlicher Länder in Nigeria vorgenommen mit
Einschluh von Ländereien, Häusern, Werkstätten, Läden, Waren
häusern, Lagerhäusern, Werften, Landungsplätzen und allen an-