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ihrer Mühlenpolitik die gesamte Kornvermahlung selbst bewirken.
Im Laufe des zweiten Wirtschaftsjahres gab die Heeresverwaltung
dieser wirtschaftlich richtigen Forderung nach und bezog noch
585 000 Tonnen Korn und 944 000 Tonnen Mehl.
Die Intendanturen melden dreimal monatlich den laufenden
Bedarf ihrer Proviantämter, Ersatzmagazine usw. bei der Zentral-
stell e für Heeresverpflegung an, die dann die Gesamtmenge bei der
Reichsgetreidestelle anfordert. Sie gibt an die entsprechenden
Mühlen Auftrag, das angeforderte Mehl an die bestimmten Pro
viantämter zu versenden, und stellt ihnen die erforderlichen Wagen
gestellscheine und Frachtbriefe für Militärgut zu. Gleichzeitig teilt
sie der Zentralstelle die Ablader mit und stellt nach Möglichkeit
aus ihren Beständen die erforderlichen Säcke. Die Reichsgetreide
stelle kann die G e f a h r für die Mehlsendungen, die mitunter bis
nahe an die Front gehen, nicht tragen. Das Mehl wird daher an der
Mühle dem Proviantamte oder der Intendantur als Eigentum über
geben, die damit die Gefahr während der Beförderung übernehmen.
Außerdem wird Mehl als Heereseigentum schneller und billiger zum
Militärtarif befördert. Da die Heeresverwaltung zur Abnahme des
Mehles nicht dreimal oder öfter monatlich an zahlreiche Mühlen
besondere Beauftragte schicken kann, hat grundsätzlich der Pfandhalter
der Darlehnskasse auf Grund des ihm überreichten Militärfracht
briefes der Mühle das Mehl für die Heeresverwaltung abzunehmen.
Das Gewicht stellt das Proviantamt beim Empfang nochmals fest.
Um die Bcschaffenheitsprüfung zu vereinfachen, werden monatlich
in zehn von der Zentralstelle für Hecresverpflegung bestimmten
Intendanturen zwanzig Mehlproben entnommen, in üblicher Weise
behandelt und von der Versuchsanstalt für Getreideverwertung in
Berlin untersucht.
Die Reichsgetreidcstellc liefert nach ihrem Ermessen mit
Bahn oder Schiff frachtfrei der Bahneinladcstelle des Proviantamtes
innerhalb drei Wochen nach Aufgabe der Bestellung der Mühle.
An den Säcken hat die Mühle den Inhalt, den Ausmahlsatz und
das Reingewicht des Mehls durch angehängte Karten anzuzeigen.
Das Mehl muß von mittlerer Art und Güte sein und durchschnittlich
in seiner Beschaffenheit dem Ausmahlsatze entsprechen, den die
Heeresverwaltung vorgeschrieben hat. Andernfalls erhebt das Pro
viantamt Mängelrüge. Die Reichsgetreidestelle rechnet mit den
Proviantämtern unmittelbar ab und erhält den Betrag sofort nach
Eingang der Rechnung und Abnahme des Mehles durch das Pro
viantamt. Für die geringen Kornmengen, die in der zweiten Hälfte
des zweiten Wirtschaftsjahres noch geliefert werden, ist das Ver-