Contents: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Die Cour permanente d’arbitrage. 149 
Differenz angehen, so finden sie keineswegs ein Schiedsgericht bereits 
vor, sondern einzig allein des Haager Schiedsgerichts vorhandene Liste, 
ein Verzeichnis der Personen, die die einzelnen Staaten als für Haager 
Schiedsrichter geeignet bezeichnet haben. Anders ausgedrückt: Wäh 
rend vor 1899 die Parteien von Fall zu Fall als Schiedsrichter jede be 
liebige Person der ganzen Welt zur Entscheidung ihrer Streitsache be 
stellen konnten, finden sie nunmehr, in bequemer Weise, sofern sie 
ihre Sache dem Haager Schiedsgericht vorlegen, einen wesentlich be 
schränkten Personenkreis als Schiedsrichter zu ihrer Verfügung, näm 
lich den Kreis der Personen, die von den Signatarmächten zu Mit 
gliedern des Ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag ernannt worden 
sind. Daraus folgt weiter: „Mitglied des Ständigen Schiedsgerichts 
hofes im Haag" bedeutet nicht, daß der einzelne wirklich Schiedsrichter 
sei, es heißt einzig und allein, daß das einzelne Mitglied eine spes hat, 
weil es in der Liste steht, vielleicht von den streitenden Staaten zum 
Schiedsrichter ernannt zu werden. Will man ein Analogon, so kann 
man an die Geschworenen- oder Vorschlagslisten denken. Auch wer 
in jene aufgenommen ist, kann vielleicht einmal dazu berufen werden, 
als Geschworener zu fungieren; ob aber der Einzelne, der in der Liste 
steht, berufen werden wird, ergibt das Los. 
Eine Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag ist 
nun für alle Schiedsfälle gegeben, sofern nicht zwischen den Parteien 
über die Einsetzung eines besonderen Schiedsgerichtes Einverständnis 
besteht. 
Von den Fällen besonderer Schiedsgerichte, die überhaupt nicht int 
Haag einberufen sind, müssen jene unterschieden werden, deren Mit 
glieder zwar keine Listenmänner, also keine Mitglieder des Ständigen 
Schiedsgerichtshofes im Haag sind, die aber in der holländischen Haupt 
stadt tagen. Sie dürfen sich nach Art. 47 des Geschäftslokales und 
der Geschäftseinrichtung des Bureaus des Ständigen Haager Schieds 
gerichtshofes bedienen und die gleiche Ermächtigung wird durch Ab 
satz 2 ausgedehnt auf Streitigkeiten zwischen anderen Mächten als Ver 
tragsmächten oder zwischen Vertragsmächten und anderen Mächten. 
Wie wird nun das konkrete Schiedsgericht gebildet? Das Normale 
ist, daß die Parteien sich über die Personen im Kompromisse verstän 
digen, mit der Wirkung, daß die Personen von dem Augenblick an, in 
dem baS' Kompromiß vollwirksam ist, Mandatare der beiden Streit 
teile sind. Ein besonderer Vertrag mit dem Schiedsrichter, ein recep-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.