Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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2.  Neichsunsallverstcherung.
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Dr.  E.  Länge-Berlin.

Die  Versicherung  nach  den  Reichsunfallversicherungsgesetzen  (künftig
nach  dem  HI.  Buch  der  Reichsversicherungsordnung)  liegt  bekanntlich  in
der  Hauptsache  den  Berussgenossenschaften  ob.  Zurzeit  bestehen  66  gewerbliche ­
  und  48  land-  und  forstwirtschaftliche  Berufsgenossenschaften,
daneben  noch  14  besondere  Versicherungsanstalten,  die  von  den  Bau-Berufsgenossenschaften
  und  der  See-Berufsgenossenschaft  mit  verwaltet
werden.  Außerdem  sind  noch  eine  größere  Zahl  von  staatlichen  (1909
und  1910:  210)  sowie  Provinzial-  und  Kommunal-  (1909:  335,  1910:
336)  Ausführungsbehörden  an  der  Durchführung  der  Unfallversicherung
beteiligt.
Was  hier  in  erster  Linie  interessiert,  sind  die  Fragen:
1.  Welche  Summen  werden  durch  die  Versicherung  bewegt?
2.  Woher  kommen  diese  Summen,  und  wohin  gehen  sie?
3.  Welche  Kapitalien  sind  durch  die  Versicherung  angesammelt
worden,  und  wie  sind  sie  angelegt?
Die  berufsgenossenschaftliche  Finanzwirtschaft  beruht  mit  geringen
Ausnahmen  —  auf  die  wir  später  noch  zu  sprechen  kommen  —  auf  dem
sogenannten  Kostcnumlageverfahren.  Es  werden  also  die  Beiträge  der
Mitglieder  nicht  auf  Grund  irgendwelcher  versicherungstechnischer  Rechnungen ­
  oder  Schätzungen  erhoben,  sondern  es  wird  nach  Ablauf  des
Rechnungs-(Kalender  )JahreS  festgestellt,  wieviel  die  Berufsgenossenschaft
im  Laufe  des  Jahres  tatsächlich  verbraucht  hat,  und  diese  Summe  wird
auf  die  Mitglieder  der  Berufsgenossenfchaft  —  d.  h.  die  Bctriebsunternehmer
  —  umgelegt.  Hinzugefügt  wird  diesen  Kosten  nur  noch  eine
gewisse  Summe  für  die  Ansammlung  einer  Rücklage  (eines  Reservefonds).
Weiteres  Vermögen  sammeln  die  Berufsgenossenschaften  —  von  den
            
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