Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Hermann  Halbach,  Rcichskrankenversicherung.

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Welche  die  Reichsversicherungsordnung  neu  in  die  Krankenversicherung
eiubezieht,  noch  nicht  feststeht.  Weiter  ist  zu  berücksichtigen,  daß  für  die
wesentlichen  Personengruppen,  welche  die  Reichsversicherungsordnung  nunmehr ­
  der  Krankenversicherung  unterwirft,  gerade  in  Hinsicht  auf  die
Leistungen  besondere  Bestimmungen  vorgesehen  sind,  so  namentlich  für
die  in  der  Landwirtschaft  Beschäftigten.  Auch  läßt  sich  schwer  feststellen,
welche  Lohnbeträge  für  diese  Gruppen,  die  land-  und  forstwirtschaftlichen
Arbeiter,  das  Gesinde,  die  Hausgewerbetreibenden,  die  unständigen  Arbeiter
und  die  in  Wandergewerbebetrieben  Beschäftigten  anzunehmen  sind.  Es
kann  auch  schwerlich  die  Lohnsteigerung,  die  eine  Erhöhung  der  Barleistungen ­
  der  Krankenkassen  im  Gefolge  hat,  sowie  auch  das  Maß  der
Einführung  der  neuen  Mehrleistungen  abgeschätzt  werden.  Richt  voraussehen ­
  läßt  sich  ferner  die  Steigerung  der  Ausgaben,  die  durch  höhere
Forderungen  der  Ärzte,  Apotheker  und  Krankenanstalten  bedingt  wird.
Wie  die  auf  Seite  245  gegebene  Statistik  beweist,  verfügen  zurzeit
sehr  viele  Krankenkassen  nicht  über  die  gesetzlichen  Rücklagen.  Wiederholthat ­
  die  Regierung  darauf  hingewirkt,  daß  die  Rücklagen  in  der  gesetzlichen ­
  Höhe  angesammelt  werden.  Zu  tatkräftigen  Maßnahmen  in  dieser
Beziehung  ist  es  jedoch  noch  nicht  gekommen.  Es  ist  anzunehmen,  daß
auch  weiterhin  die  zuständigen  Regierungsstellen  hierbei  den  Wünschen
der  Krankenkassen  entgegenkommen  und  somit  auch  im  Jahre  1920  viele
Krankenkassen  über  die  Rücklagen  in  der  gesetzlichen  Höhe  nicht  verfügen
werden.
Unter  Vorbehalt  aller  dieser  Punkte  möchte  ich  die  Rücklagen  sämtlicher ­
  Krankenkassen  im  Jahre  1  9  2  0  auf  eine  halbe  Milliarde  ansetzen.
Wenn  auch  nach  Lage  der  Dinge  in  der  Krankenversicherung  stets
Steigerungen  in  den  Ausgaben  eintreten,  so  kann  doch  angenommen
werden,  daß  diese  sich  nicht  mehr  in  so  großem  Umfange  wie  bis  dahin
einstellen.  Mit  dieser  Einschränkung  kann  in  gewissem  Sinne  davon
gesprochen  werden,  daß  um  das  Jahr  1920  herum  in  der  Krankenversicherung ­
  eine  Art  Beharrungszustand  gegeben  sein  wird  und  die  Rücklagen ­
  nicht  mehr  so  erheblich  steigen  werden.
Wie  die  halbe  Milliarde  angelegt  sein  wird,  darüber  kann  man  auch
nur  Mutmaßungen  äußern.  Etwaige  Wandlungen  in  diesen  Beziehungen
lassen  sich  nicht  voraussehen,  namentlich  läßt  sich  nicht  voraussehen,  ob  die
Kassen  mehr  dazu  übergehen  werden,  ihre  Rücklagen  in  Hypotheken  anzulegen. ­
  Nimmt  man  für  diese  halbe  Milliarde  Rücklagen  die  durch  die
Erhebung  festgestellten  Sätze,  so  ergibt  sich  folgendes:
            
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