E. Jüngst, Die Knappschaftskassen. 259
nach einer Aufstellung über die Preußischen Knappschaftsvereine in 1904
die Werksbesitzer an Beiträgen:
100°/» des Mitgliederbeitrags in 27 Vereinen mit 254109 Mitgliedern,
75°/» „ „ „ 8 „ „ 275 219
50% „ „ „17 „ „ 29167
Bei den übrigen Vereinen lag der Satz zwischen 50 und 75 %, oder
es kam auch vor, daß die Werksbesitzer dort, wo besondere Krankenkassen
beiträge erhoben wurden, für beide Kassenzweige einen in verschiedenem
Verhältnis zu den Mitgliederbeiträgen stehenden Beitrag leisteten. Nun
mehr haben, worauf auch schon hingewiesen wurde, beide Parteien den
selben Beitrag zu leisten, und zwar ebensowohl an die Kranken- wie an
die Pensionskasse, für welche beiden Zweige des Knappschaftswesens das
preußische Gesetz vom 19. Juni 1906 getrennte Kassensührung vorgeschrieben
hat, die bis dahin nur bei einigen Vereinen bestand.
Wenn man die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherten
beurteilen will, so hat man die von ihm geleisteten Beiträge mit den
dem Unternehmer obliegenden zusammenzufassen, denn diese Prämien stellen,
einerlei, wer sie auf Grund des Gesetzes bezahlt, einen Teil seines Lohnes
dar, und zwar einen recht beträchtlichen und dazu steigenden Teil, wie
das für die Belegschaften des Ruhrbergbaues die folgende Zusammen
stellung zeigt:
Jahr
Auf einen Beschäftigten (Beamte und Arbeiter) im Ober
bergamtsbezirk Dortmund betrug der
Verhältnis der
Knappschaftsbeiträge
zur Gesamtsumme
(Lohn und
Knappschafts- usw.
Beiträge)
°|o
Jahres-
reinverdienst
Mk.
Gesamtaufwand der
Arbeitgeber und Ar
beiter an Knapp
schaftsbeiträgen 1
Mk.
Zusammen
Mt.
1887
815
72
887
8,12
1890
1086
73
1159
6,30
1895
992
90
1082
8,32
1900
1352
113
1465
7,71
1905
1218
120
1338
8,97
1907
1590
129
1 719
7,50
1910
1416
159
1575
10,10
1911
1480
162
1642
9,87
Wäre die Versicherung gegen die Folgen von Krankheit, Alter und
Invalidität sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen des Ruhrknappen
diesem selbst überlassen, so könnte der Ruhrbergbau einen um etwa 10 %
Beiträge zur Krankenkasse, Pensions- und Unterstützungskasse, s o w i e zur
Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
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