fullscreen : Geld-, Bank- und Börsenwesen

21  Gebabö  30.  A.

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Statt  verschaffen  und  ihm  die  Verfügung  über  das  gemietete  Schrankfach
übertragen  will,  hat  ihn  durch  Vollzug  eines  von  der  Bank  gelieferten
Formulares  zu  ermächtigen.  Der  Vollmachtgeber  erhält  dann  fkostenfreif
für  den  Bevollmächtigten  eine  Einlaßkarte,  die  dieser  bei  jedesmaligem
Besuche  vorzeigen  muß.  Jeder  Mieter  oder  dessen  Bevollmächtigter  hat
vor  Eintritt  in  den  Tresor  auf  Verlangen,  zur  Prüfung  der  Identität,  seine
Unterschrift  abzugeben.  Die  Bank  nimmt  von  der  Zurücknahme  der  Vollmacht ­
  nur  Kenntnis,  wenn  sie  ihr  direkt  schriftlich  mitgeteilt  und  die  für
den  Bevollmächtigten  ausgestellte  Einlaßkarte  zurückgegeben  wird.  Die
Vollmacht  wird  als  erloschen  betrachtet,  wenn  der  Bank  der  Tod  des  Vollmachtgebers ­
  bekannt  geworden  ist.
Die  Erteilung  einer  Vollmacht  an  einen  Dritten  ist  auch  sonst  für  den
Verkehr  mit  der  Bank,  insbesondere  für  den  Todesfall  des  Kontoinhabers,
sehr  zu  empfehlen,  da  sie  den  Hinterbliebenen  viele  Kosten  und  Sorgen
erspart.  Sie  kann  nach  folgendem  Schema  erfolgen:

An  die

-  Bank

hier.

Ich  räume  Ihnen  hierdurch  für  mich  und  meine  Erben  das  Recht  ein,  sich
im  Falle  meines  nachgewiesenen  Todes  durch  Aushändigung  der  alsdann  unter
meinem  Namen  im  Depot  ruhenden  Effekten,  sowie  des  auf  meinem  Konto  etwa
erscheinenden  Barguthabens  an

von  jeglicher  Verbindlichkeit  in  Ansehung  des  obigen  Depots  und  Kontos  zu
befreien,  wogegen  ich  mir  bei  meinen  Lebzeiten  freie  Verfügung  über  beide  vorbehalte.
Die  aus  unserem  Kontokorrentverhältnis  herrührenden  Rechte  und  Verbindlichkeiten ­
  bleiben  dadurch  unberührt.
,  den  198

Unterschritt:
Mehr  oder  weniger  große,  gegen  alle  möglichen  Gefahren  geschützte  und  mit
Alarmsignalen  versehene  Safe-Anlagen  (Stahlkammern,  Panzergewölbe)  besitzen ­
  heute  wohl  alle  größeren  Kreditinstitute.  Der  Pariser  Credit  Lyonnais
schildert  dies  schon  in  seinem  Geschäftsbericht  für  1904:  „Emploi  de  matüriaux
incombustibles  dans  la  construction  de  l'öditice,  soliditd  des  caisses,  abondance
de  l’eau,  poste  de  vingt  pompiers,  absence  de  tout  voisinage  dangereux,  surveiilance
  incessante  exerc^e  jour  et  nuit,  tout  concourt  ä  assurer  la  seruritc  de
ces  Services;  ils  ont  ote  entourds  de  garanties  que  nous  croyons  difficile  de  surpasser
  et  mtae  d’Ogaler.“
            
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