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I. Geschäftliche Versicherung.
20 000 Mk. angenommen — grundsätzlich nicht; ferner ist es bei vielen
Anstalten Grundsatz, nicht nach Städten unter einer gewissen Größe auszuleihen.
Der Ausschluß kleiner Städte bringt von selbst eine starke
Beschränkung der kleinen Hypotheken mit sich, die dort überwiegend in
Frage kommen. Er schützt ferner die Gesellschaften vor Verlusten, die
sie infolge der ungünstigen Marktlage beliehener Grundstücke erleiden
könnten.
Im Jahre 1909 entfielen von den städtischen Deckungshypotheken:
Tabelle 33.
aus
Zahl
Betrag
in
1000 Mk.
in °/o des
Betrags
Durchschnitt
1
2
3
4
5
Groß-Berlin und 21 Städte mit mehr
als 200 000 Einwohnern ....
28 387
3 249 429
89,3
114,5
9 Orte mit 150 000 bis 200 000 Einwohnern
1671
126 931
3,5
76,0
12 Orte mit 100000 bis 150000 Einwohnern
1675
94 726
2,6
56,6
45 Orte mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern
2 377
113 754
3,1
47,9
94 Orte mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern
777
33 181
0,9
42,7
319 Orte bis zu 20 000 Einwohnern
849
19 8K0
0,6
23,4
Zusammen
35 736
3 637 901
100,0
101,8
Welche Beträge die in Deutschland arbeitenden ausländischen Lebensversicherungsunternehmungen
dem deutschen Realkredit insgesanit zur Verfügung
gestellt haben, ist aus den Statistiken des Aufsichtsamts nicht
ersichtlich; dagegen zeigt Tabelle 30, welche Grundstücksbeleihungen sie
seit 1905 jährlich in Deutschland vorgenommen haben. Ihre weiteren
deutschen Anlagen, vor allem in Wertpapieren und Policendarlehen,
lassen sich nicht feststellen. Hinsichtlich der Wertpapiere und der Neubeleihungen
ist in den Tabellen 25 und 31 bereits angegeben, welche
Beträge die deutschen Gesellschaften dem Auslande zur Verfügung stellen.
Policendarlehen.
Während die beträchtlichen auf Hypotheken ausgeliehenen Summen
fast durchweg produktiven Zwecken dienen, ist von den Policendarlehen, der
dem Umfang nach an zweiter Stelle stehenden Anlageart, anzunehmen.