Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 571 
KAPITEL IIL 
DIE FINANZVERWALTUNG 
Wir haben in diesem Abschnitt verschiedene Fragen zusammen- 
gestellt, deren Erörterung in den vorhergehenden Kapiteln den 
Gedankenfluss oder die Darstellung der Tatsachen gestört und 
unterbrochen hätten. Diese Fragen betreffen: 
1. die Art und Weise der Beitragseinziehung ; 
2. die Grundsätze für die Vermögensanlage der Versicherung 
und die Zusammensetzung ihrer Bestände; 
3. die Verwaltungskosten ; 
4 die Aufsicht. 
8 1. — Art und Weise der Beitragseinziehung 
Als Art und Weise der Beitragseinziehung bezeichnen wir 
einerseits die Massnahmen zur Durchführung der gesetzlichen 
Beitragspflicht, anderseits das zwecks Überweisung der Zahlungen 
angewendete Verfahren, wodurch der Beitragsschuldner befreit 
wird. Nur nebenbei werden die Fälligkeitszeiten der Beiträge 
sowie die bei Rückstand oder Ausfall von Beiträgen anzuwen- 
denden Massnahmen behandelt. Jedoch soll auf diejenigen Gesetz- 
gebungen hingewiesen werden, die die Beiträge der Sozialversiche- 
rung als öffentlich-rechtliche Abgaben ansehen. 
ZWANGSMITTEL ZUR VERWIRKLICHUNG DER BEITRAGSPFLICHT 
Bei den Versicherungseinrichtungen, die auf dem Grundsatz 
gemeinsamer Beitragsleistung, nämlich durch den Arbeitgeber und 
den Versicherten, beruhen, sieht sich der Versicherungsträger 
theoretisch zwei Schuldnern, dem Arbeitgeber und dem Ver- 
sicherten, gegenüber. Die Praxis hat gezeigt, dass die Aufrecht- 
erhaltung dieser Zweiteilung erhebliche Unzuträglichkeiten mit 
sich bringt. Die gewöhnlichen Massnahmen der förmlichen. Mah- 
nung oder Zwangsvollstreckung, die im Kinzelfall nach Bedarf ver- 
schärft oder beschleunigt werden, können genügende Wirkung 
ausüben, wenn es sich um den Arbeitgeber handelt. Aber hin-
	        
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