Full text: Gutachten zur Revision des Bankgesetzes [von 1905]

tehender Text Empfohlene neue Fassung 
Bestehender ) 
iften und 
- 10. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertschri ; 
10. Annahme von Wertschriften und Wertgegenständen zur Werkgegenständen: An“ üb Verkauf von Werkchriten, 
Aufbewahrung und zur Verwaltung, sowie Subskriptionen für Rechnung Dritter. 
Da ; i des Bundes 
rn ise Entgegennahme von Ahmeldungen 11 Mitwirkung bei der BO KR HEN des 
11. Kommissionsweise Sg der K S die zur und Entgegennahme von eic g Oder 
auf Anleihen KR 00 hier ehe jeder Bundes und der Kantone, beides unter Ausschluss je 
ichnung aufgelegt sind, j Ce f festen Uebernahme. 
——... bi der festen Uebernahme solcher Anleihen. © 
Art. 16. 
Art. 16. 
; ; i flichtet: 
Die Nationalbank ist verp . ; 
I. Ueberall da, wo sie Zweiganstalten hat, für Rechnung 1. Unveränder 
/ des Bundes nd seiner Verwaltungen kostenfrei Zahlungen 
anzunehmen und bis auf die Höhe des Bundesguthabens 
Zahlungen zu leisten; ä 
) soweit es verlangt wird, die dem Bund gehörenden un 
die unter seiner Verwaltung stehenden Wertschriften Un KE E 
i % er .. 
VW zur Aufbewahrung © Aufbewahrung und Verwaltung zu übernehmen. 
Verwaltung zu übern ; 
> AO 
Art. 2C E Sm 
lauf befindlichen Noten 
{ t der in Umlauf befindlichen Noten a NS EELSCHaR Oder N UolIbanen zum gesetz- 
Der ganze Gegenwert der der in Gold N MC h. zum soll in gesetzlicher Barsc ter Prägeschühr 0er ChdEt ACH 
ENTE N Kerr  en0 jdm ES Er ehwer- lichen Münziuss N er ii in Gskontierten Wechseln, 
Marktwerte gerechnet oder in fremden Goldmünzen in sc Or- in fremden Goldmünzen oder endlic RE EA 
rischen Diskontewechseln und Wechseln auf das Ausland v Checks, Schuldverschreibungen und Schatzschei | 
den sein. | iffern 2 und 3) vorhanden sein. . / . ' 
Di Metallreserve muss zum mindesten 40%, ger in Um- Zi Die Metallreserve muss zum mindesten 40%, der in Um 
lauf befindlichen Noten betragen; ‘die Wechsel müssen immer lauf befindlichen Noten betragen. 
zwei voneinander unabhängige Unterschriften tragen. 
Art. 21 
Art: "21 . 
. Streichung, 
Die Nationalbank ist ferner verpflichtet, den Greene 
aller kurzfälligen Schulden jederzeit in SchweiZerschen, Hei 
kontöwechseln, in Wechseln auf das Ausland, in gesetzliC 
Barschaft, fremden Goldmünzen oder Goldbarrei-edeckt zu 
halten. N / a 
Als kurzfällig gelten diejenigen Schulden, wäre Annert 
zehn Tagen fälle Ger ’orderbar sind. 
SW digital 2019 b4
	        
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