Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

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weiteren Aufsteigen zu den Bergen nimmt der Ertrag natürlich ab und sinkt in der 
höchsten Zone von 7670 Morgen auf 14,86 Sgr., woselbst die Ernten völlig un- 
sicher sind. Der Gesammtertrag steht im richtigen Verhältnisse zu dem des noch höher 
belegenen Kreises Landeshut. mit 24 Sgr. 
9. Der Kreis Hoyerswerda ist richtig eingeschäßt und sein Ackerertrag 
mit 24,4 Sgr. im Ganzen den Verhältnissen entsprechend. Dessenungeachtet liegen zwei 
Vorschläge zu Tarifänderungen vor. Der eine, von dem Bezirkskommissar angeregt 
und von der Bezirkskommission acceptirt, geht dahin, in diesem Kreise und in allen 
anderen Kreisen des Bezirkes den Sah der siebenten Ackerklasse, wo derselbe auf 
6 Sgr. normirt ist, in 9 Sgr. zu verwandeln, weil die Annahme eines so geringen 
Ertrages für Ackerland, welches nicht mehr der untersten Stufe angehört, in den 
mittleren und westlichen Theilen des Staats überhaupt nicht gerechtfertigt sei. Die- 
sem Grundsaye ist die Zustimmung zu ertheilen; derselbe wird außer Hoyerswerda 
auf die Kreise Landeshut, Lüben, Schönau und den zweiten Distrikt des Kreises 
Rothenburg Anwendung finden. 
Der zweite Vorschlag, wonach die erste Ackerklasse von 99 Sgr. auf 108 Sgr. 
erhöht werden soll, ist von dem Bezirkskommissar gemacht, von der Bezirkskommission 
aber abgelehnt worden, indem dieselbe zwar nicht in Abrede stellt, daß die erste Klasse 
wirklich den höheren Werth besitt, jedoch der Meinung ist, daß diese in Betracht des 
niederen Tarifsaßes bei der Einschäßung eine weite Ausdehnung erhalten haben werde. 
Der Bezirkskommisssar hat jedoch nachzuweisen gesucht, daß die nur sporadisch vor- 
kommende erste Klasse in den gehörigen Grenzen gehalten worden ist und seinen An- 
trag in der Absicht wiederholt, für die Untervertheilung der Steuer in den Ge- 
meinden dadurch ein angemesseneres Verhältniß vorzubereiten. Aus diesem letzten 
Grunde wird man dem Bezirkskommisssar beitreten müssen, während im Uebrigen der 
Gegenstand bedeutungslos ist, da nur 882 Morgen oder etwa 1 Prozent des ge- 
sammten Ackerlandes sich in der ersten Klasse befinden. 
Durch die Erhöhung der Tarifsäße der ersten Klasse auf 108 Sgr. und 
der siebenten Klasse auf 9 Sgr. wächst der Durchschnittsertrag des Ackers nur um 
0,46 Sgr. für den Morgen. 
10. Im Kreise Jauer, dem besten des Bezirkes und nächst dem ansstoßen- 
den Striegauer Kreise auch der beste in der Provinz, ist schon jezt ein Durchschnitts- 
ertrag von 101 Sgr. für den Morgen Acker ermittelt. Die Veranlagungskommission 
vermißt aber die Uebereinstimmung der Werthe zwischen den im gebirgigen Theile des 
Kreises liegenden Grundstücken und denjenigen des ebeneren Theiles, weil die Sähe 
für die fünfte, sechste und siebente Ackerklasse mit Rücksicht auf die gebirgige Lage von 
der Bezirks- und Centralkommission herabgeseßt worden sind. Sie will deswegen eine 
Erhöhung dieser Sätze von 66, 30, 18 Sgr. auf 72, 48, 24 Sgr. eintreten lassen. Die 
Bezirkskommission hat sich zwar davon überzeugt, daß dieses Verlangen im Allge- 
meinen begründet ist; sie hält es aber für genügend, daß die sechste Klasse auf 42 Sgr. 
statt auf 48 Sgr. geseßt wird, einerseits, weil dieselbe vor der Ermäßigung nur auf 
dieser Höhe stand, andererseits, weil der Kreis durch eine so starke Steigerung, wie 
sie die Veranlagungskommission beantragt, zu hoch betroffen werden würde. Der 
Vorschlag der Bezirkskommission erscheint in der That ausreichend; denn bei der 
Erhöhung des Tarifs der fünften, sechsten und siebenten Ackerklasse auf: 
| 72, 42, 24 Sgr. 
ergiebt sich ein Durchschnittsertrag von 103,5 Sgr. für den Morgen Acker, wäh- 
rend derselbe im Kreise Striegau, der wegen seiner durchgehends ebeneren Lage dem 
Kreise Jauer voransteht, sich nur auf 104 Sgr. beläuft. 
11. Für den Kreis Landeshut bedarf es, abgesehen von der schon er- 
wähnten Steigerung der siebenten Klasse von 6 Sgr. auf 9 Sgr., keiner Tarifver- 
änderung, da der Durchschnittsertrag von 24,1 Sgr. für den Morgen Acker, welcher 
dadurch erzielt wird, für die dem Ackerbau sehr nachtheiligen Verhältnisse des höchsten 
Gebirgskreises der Provinz entsprechend ist. 
j 12. Im Kreise Lauban hat eine zu weit gehende Ermäßigung der anfäng- 
lich von der Veranlagungskommission vorgeschlagenen Tarifsäze durch die Bezirks- 
und Centralkommission statigefunden, wie bei einer in dieser Richtung angestellten ge- 
nauen Beobachtung der Einschäßungsergebnisse außer Zweifel gestellt worden ist. Ge- 
Denkschrift &. Schlesien.
	        
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