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stüßt auf diese Untersuchung hat die Bezirkskommisssion den annehmbaren Vorschlag
gemacht, die Tarissäße der zweiten, dritten und vierten Acerklasse von 108, 81,
54 Sgr. zu erhöhen auf
120, 90, 60 Sgr.
. Nur ein Bedenken trat dem entgegen, indem die vierte Ackerklasse in den
am Jserkamme gelegenen gebirgigen Gemarkungen noch stark vertreten ist, und durch
die Erhöhung des Tarifs dieser Klasse auch eine Ertragsvermehrung der erwähnten
Gemarkungen entstehen würde, während dieselben schon jeßt sehr ausreichend gewür-
digt sind. Um diesem Uebelstande vorzubeugen, soll aus dem gebirgigen Theile des
Kreises ein besonderer Klassifikationsdistrikt, ähnlich wie der anstoßende Friedeberger
Distrikt des Löwenberger Kreises, gebildet werden, dessen Tarif sich von demjenigen
des Hauptdistriktes nur darin unterscheidet, daß der Sat der vierten Ackerklasse un-
verändert auf 54 Sgr. stehen bleibt.
Der Gebirgsdistrikt, welcher auf der Kreiskarte abgegrenzt ist, umfaßt die
Gemarkungen:
Schwerta, Gebhardsdorf, Hartha, Volkersdorf, Neu-Gebhardsdorf, Alt-
und Neu-Scheibe, Heide, Meffersdorf und Schwarzbach.
Darnach wird sich der Ackertarif des Laubaner Kreises, wie folgt, gestalten:
für den ersten Distrikt:
150, 120, 90, 60, 42;, 30, 15, 6 Sgr.,
für den zweiten (Gebirgs-) Distrikt:
150, 120, 90, 54, 42, 30, 15,1, 6 »
Gegenwärtig beträgt der Durchschnittsertrag des Ackers im ganzen Kreise
für den Morgen 50,49 Sgr.; nach der Tarifveränderung wird sich derselbe auf
54,1 Sgr. erheben. Davon fallen auf den ersten Distrikt 55 Sgr. und auf den
zweiten 43,8 Sgr. Das Verhältniß zu den Kreisen Bunzlau, Löwenberg und Görlitz
wird dadurch ausgeglichen.
13. Das Schähzungsresultat des Kreises Liegnitz mit 87,3 Sgr. für den
Morgen Acker erscheint der Veranlagungskommission und dem landwirthschaftlichen
Kreisvereine zu hoch und hat deren Wunsch veranlaßt, daß der Tarif der fünf ersten
Ackerklassen herabgeseßt werden möge. Es ist auch nicht in Abrede zu stellen, daß
dieses Ergebniß die davon gehegten Erwartungen einigermaßen übertrifft; allein bei
einer speziellen Bereisung des Kreises hat sich gefunden, daß derselbe überall richtig
geschäßt worden ist, und daß die Schätzungen an den Grenzen mit denen der anstoßen-
den Gemarkungen in den Nachbarkreisen übereinstimmen. Die Bezirkskommission hat
deswegen die Anträge der Veranlagungskommission abgelehnt, und dabei muß es sein
Bewenden behalten.
14. Mit dem Tarife des Kreises Löwenberg, Klassifikationsdistrikt Löwenberg,
verhält es sich ähnlich, wie mit dem des Kreises Lauban. Auch hier hat eine ge-
naue Prüfung der Einschätungsresultate ergeben, daß die Sätze der zweiten, dritten
und vierten Acerklasse zu niedrig stehen, weshalb die Bezirkskommission deren Er-
höhung von 108, 81, 60 Sgr. auf
120, 90, 66 Sgr.
beantragt hat, wodurch der Ertrag des Morgens Acker von 55,59 Sgr. auf
59,08 Sgr. steigt.
Der Tarif des Friedeberger Distriktes ist zwar zutreffender, aber dennoch
hat die Bezirkskommission vorgeschlagen, die erste Klasse von 90 Sgr. auf 99 Sgr.
und die fünfte Klasse von 24 Sgr. auf 30 Sgr. heraufzuseßen, um ein angemessene-
res Verhältniß zu dem wahren Werthe dieser Klassen und zu dem Hauptdistrikte des
Kreises herzustellen. Die Erhöhung der fünften Klasse ist sogar von der Veranlagungs-
kommission angeregt worden. Der Durchschnittsertrag wächst dadurch von 38,67 Sar.
auf 40,2 Sgr.
Die Vorschläge der Bezirkskommission sind zur Befürwortung durchaus ge-
eignet. Für den ganzen Kreis ergiebt sich daraus ein Ertrag von 56,09 Sgr. für
den 55 Acker, welcher in einem richtigen Verhältnisse zu dem des Kreises Lau-
ban steht.
\ 15. Der Kreis Lüben besteht zwar überwiegend aus Sandboden, enthält
aber duch beträchtliche Strecken, die mit einer ausreichenden Lehmbeimischung und
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