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jutem Untergrunde versehen sind, befindet sich auch in einer günstigen klimatischen
Lage. Mit Rücksicht darauf erscheint sein Durchschnittsertrag von 30,88 Sgr. nicht
genügend, um so weniger, wenn sein Nachbarkreis Steinau, der ihm sehr ähnlich ist,
auf einen Ertrag von nahe an 40 Sgr. für den Morgen Acker gebracht wird. Die
Bezirkskommission hat deshalb vorgeschlagen, den Tarif der dritten, sechsten und
siebenten Ackerklasse
von 48, 15,4 6 Sgr., zu erhöhen
auf 54, 18, 9 Sgr.,
was den Ertrag für den Morgen Acker auf 32,8 Sgr. vermehrt. Die Hebung der
siebenten Klasse auf 9 Sgr. ist schon aus dem oben angeführten allgemeinen Grunde
geboten, außerdem aber um deswillen erforderlich, weil diese Klasse ebenso wie die
sechste von gleicher Qualität wie die sechste und siebente Klasse in Sprottau und
Sagan ist, mithin auch für die sechste Klasse der Saß von 18 Sgr. eintreten muß.
Die dritte Klasse endlich, ein lehmiger Sand von 6 bis 8 Joll Tiefe, mit gebundenem,
durchlassendem Untergrunde in günstiger Lage, wie das Klassifikationsprotokoll besagt
und der Befund gezeigt hat, wird zu einem Ertrage von 54 Sgr. nicht überschätzt.
JZwar ist in diese Klasse auch ein mooriger Sandboden, der sich zum Getreidebau
weniger eignet, hineingezogen; indeß ist die Menge desselben in Vergleich zu dem
lehmigen Sande so unbedeutend, daß der erstere bei der Werthsbestimmung der Klasse
nicht entscheidend sein darf.
16. Für den ersten Distrikt des Rothenburg er Kreises sind keine Aen-
derungen zu beantragen. In dem zweiten Distrikte ist, wie schon oben bemerkt, die
siebente Ackerklasse von 6 auf 9 Sgr. zu seßen, außerdem aber die sechste Klasse von
12 auf 15 Sgr. zu steigern, weil die gleichwerthige Klasse des Hoyerswerdaer Krei-
ses auf diesem Sate steht und kein Grund vorliegt, sie im Rothenburger Kreise
niedriger zu halten; die Bezirkskommission hat sich für diese Erhöhung ausgesprochen,
mit welcher sich der Ertrag des Morgens Acker auf 23,4 Sgr. stellt.
17. Bei dem Saganer Kreise, dessen Durchschnittsertrag mit 30,4 Sgr.
für den Morgen den Verhältnissen entspricht, will der Bezirkskommissar die zweite
Klasse von 81 auf 90 Sgr. steigern, weil sie sich von der ersten nur durch ungün-
stige Lage unterscheidet und aus mildem humosen Lehm von mindestens 1 Fuß Tiefe
mit durchlasssendem, lehmigen, frischen Untergrunde bestehen soll. Die Bezirkskom-
mission hat jedoch diesen Vorschlag verworfen, und damit wird man sich einverstan-
den erklären können, weil einerseits die Differenz äußerst unerheblich ist, indem in
die zweite Klasse nur 2820 Morgen, etwa 2 Prozent des ganzen Ackerlandes, ein-
geschätzt sind und weil andererseits auch Böden mit nur 8 Joll Krume in die zweite
Klasse Aufnahme gefunden haben.
18. Im Kreise Schönau muß der Tarif der siebenten Ackerklasse, wie
bereits bemerkt worden, von 6 auf 9 Sgr. erhöht werden. Abgesehen davon ist
die Veranlagungskommission der Meinung, daß der Ertrag des Kreises im Verhält-
nisse zu dem der Nachbarkreise ein zu hoher sei und beantragt die Herabseßgung der
vier ersten Acerklassen. Diesem Urtheil hat sich aber die Bezirkskommission in seiner
ganzen Ausdehnung nicht anzuschließen vermocht, vielmehr ist dieselbe der Ansicht,
daß nur in der vierten Klasse wegen ungenügender Berücksichtigung der Terrain-
schwierigkeiten eine zu scharfe Schätzung erfolgt ist. Sie hat deswegen vorgeschlagen,
den Tarif der vierten Ackerklasse von 48 auf 42 Sgr. herabzuseten. Dadurch und
unter Beachtung der Erhöhung der siebenten Klasse auf 9 Sgr. ermäßigt sich der
Durchschnittsertrag eines Morgens Acker von 47,1 Sgr. auf 44,8 Sgr., was als
ein angemessenes Ergebniß zu betrachten ist.
19. Der Sprottauer Kreis hat ein verhältnißmäßig sehr hohes Re-
jultat mit 43,5 Sgr. für den Morgen Acker geliefert, obwohl er überwiegend ssan-
diger Natur ist. Dennoch hat die Veranlagungskommission nur die Ermäßigung des
Tarifs der ersten Klasse von 99 auf 90 Sgr. beantragt, weil sie das Gut Kalten-
briesnit, in welchem vorzugsweise diese Klasse vertreten ist, für zu hoch bewerthet er-
achtet. Damit stimmt aber die Bezirkskommission nicht überein, indem sie annimmt,
daß jenes Gut ganz ausnahmsweise mit dem tiefgründigen, humosen Lehmboden des
Glogauer Kreises versehen und in Folge dessen keineswegs überschät ist. Dagegen
hält die Bezirkskommisssion den Gesammtertrag des Ackers im Kreise allerdings für