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überspannt und findet den Grund dafür in einer zu weiten Ausdehnung der dritten
Klasse. Sie macht deswegen den angemessenen Vorschlag, den Tarif der dritten
Ackerklasse von 60 auf 54 Sgr. herabzuseßen, womit der Durchschnittsertrag für den
Morgen Acker auf 41,8 Sgr. sinkt.
Nachträglich hat die Bezirkskommission auf das Ansuchen eines ihrer Mit-
glieder und des Kreislandrathes eine noch weitergehende Ermäßigung anheimgestellt,
um einen Ackerertrag zu erzielen ; der ungefähr demjenigen des Bunzlauer Kreises
(37 Sgr.) gleichkommt, während jenes Mitglied der Meinung ist, daß der Ackerertrag
den des Lübener Kreises nicht übertreffen dürfe (32,8 Sgr.).
Wenn man darnach geneigt wäre, den Tarif der vierten Klasse von 42 auf
36 Sgr. herabzuseßen, so würde der Ackerertrag um etwa 2 Sgr. für den Morgen
(39,8 Sgr.) sinken. Indeß der Bezirkskommissar erachtet durch die Herabsetzung
des Tarifs der dritten Ackerklasse die Gleichmäßigkeit mit den anderen Kreisen für
genügend gewahrt und da die Veranlagungskommission, wie erwähnt, abgesehen von
der ersten Klasse, mit den Schätzungsergebnisssen zufrieden ist, auch Beschwerden der
Grundbesiter des Kreises nicht laut geworden sind und die Bezirkskommission auf
ihren leßten Antrag kein großes Gewicht zu legen scheint, so dürfte es rathsam sein,
es bei der Ermäßiguna der dritten Klasse zu belassen.
B. Wiesentarife.
Während die Wiessentarife im Allgemeinen keine Bedenken hervorgerufen
haben, sind in einigen Kreisen theils zur Berichtigung der Einschätzungen, theils zur
Verbesserung der Tarifsätße von der Bezirkskommission, in Uebereinstimmung mit dem
Bezirkskommissar, Abänderungen vorgeschlagen worden, deren Annahme empfohlen
werden kann.
1. Die unteren Wiesenklassen in den Kreisen Bunzlau und Goldberg-
Hainau haben gleichen Werth, aber sehr verschiedene Tarifsätße, da die sechste bis
achte Klasse in Bunzlau auf 30, 18, 12 Sgr. und in Goldberg - Hainau auf 18,
9, 6 Sgr. steht. In der Wirklichkeit liegt der wahre Ertrag in der Mitte; der
Tarif dieser drei Klassen soll deshalb in beiden Kreisen übereinstimmend lauten:
24, 15, 9 Sgr.
2. Im Glogauer KRreise isth wie der Durchschnittsertrag von 39,6 Sgr.
für den Morgen Wiese erkennen läßt, eine zu niedrige Schätzung erfolgt, zu deren
Ausgleichung eine Erhöhung des Tarifs der vierten und sechsten Wiesenklasse von
60, 30 Sgr. auf:
75, 39 Sgr.
dienen wird, da hierdurch der Ertrag auf 44,9 Sgr. steigt.
Die Veranlagungskommission des Jreistädter Kreises ist aber der Meinung-
daß der Durchschnittsertrag der dortigen Wiesen mit 59,8 Sgr. für den Morgen-
im Vergleiche zu dem der Wiesen im Glogauer und Grünberger Kreise (50,4 Sgr.)/
zu hoch steht. Sie hat deswegen nachträglich eine Ermäßigung des Tarifs der
zweiten und dritten Wiesenklasse des Freistädter Kreises von 120, 90 Sgr. auf
105, 75 Sgr. beantragt; die Bezirkskommission hat eine bestimmte Ansicht darüber
nicht geäußert, der Bezirkskommissar hat sich aber gegen den Antrag ausgesprochen,
und man kann denselben in der That nicht befürworten, denn die Veranlagungskom-
mission räumt selbst ein, daß die Jreistädter Wiesen besser sind als die Grünberger/
die Tarife der zweiten und dritten Klasse stehen jedoch denen im Glogauer und
Grünberger Kreise gleich und der bessere Durchschnittswerth der Freistädter Wiesen
wird dadurch erklärlich, daß die guten Klassen derselben in größeren Flächen vertre-
ten sind, als in den beiden anderen Kreisen.
3. Im Görlitzer Gebirgsdistrikte steht der Ertrag der Wiesen mit 73,3
Sgr. und im Liegnitzer Kreise mit 109,7 Sgr. für den Morgen im Vergleiche zu
anderen Kreisen, insbesondere zum Löwenberger Distrikte des Löwenberger Kreises
mit 74,7 Sgr., zu hoch. Cin richtiges Verhältniß ergiebt sich, wenn im Görliher
Kreise die fünfte Wiesenklasse beider Distrikte von 60 auf 48 Sgr. und im Lieg-
niger Kreise dieselbe Klasse von 90 auf 75 Sgr. ermäßigt, dagegen aber im ersten
Distrikte des Löwenberger Kreises der Wiesentarif der dritten Klasse von 105 auf
120 Sar. und der vierten Klasse von 75 auf 90 Sar. erhöht wird.