Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

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überspannt und findet den Grund dafür in einer zu weiten Ausdehnung der dritten 
Klasse. Sie macht deswegen den angemessenen Vorschlag, den Tarif der dritten 
Ackerklasse von 60 auf 54 Sgr. herabzuseßen, womit der Durchschnittsertrag für den 
Morgen Acker auf 41,8 Sgr. sinkt. 
Nachträglich hat die Bezirkskommission auf das Ansuchen eines ihrer Mit- 
glieder und des Kreislandrathes eine noch weitergehende Ermäßigung anheimgestellt, 
um einen Ackerertrag zu erzielen ; der ungefähr demjenigen des Bunzlauer Kreises 
(37 Sgr.) gleichkommt, während jenes Mitglied der Meinung ist, daß der Ackerertrag 
den des Lübener Kreises nicht übertreffen dürfe (32,8 Sgr.). 
Wenn man darnach geneigt wäre, den Tarif der vierten Klasse von 42 auf 
36 Sgr. herabzuseßen, so würde der Ackerertrag um etwa 2 Sgr. für den Morgen 
(39,8 Sgr.) sinken. Indeß der Bezirkskommissar erachtet durch die Herabsetzung 
des Tarifs der dritten Ackerklasse die Gleichmäßigkeit mit den anderen Kreisen für 
genügend gewahrt und da die Veranlagungskommission, wie erwähnt, abgesehen von 
der ersten Klasse, mit den Schätzungsergebnisssen zufrieden ist, auch Beschwerden der 
Grundbesiter des Kreises nicht laut geworden sind und die Bezirkskommission auf 
ihren leßten Antrag kein großes Gewicht zu legen scheint, so dürfte es rathsam sein, 
es bei der Ermäßiguna der dritten Klasse zu belassen. 
B. Wiesentarife. 
Während die Wiessentarife im Allgemeinen keine Bedenken hervorgerufen 
haben, sind in einigen Kreisen theils zur Berichtigung der Einschätzungen, theils zur 
Verbesserung der Tarifsätße von der Bezirkskommission, in Uebereinstimmung mit dem 
Bezirkskommissar, Abänderungen vorgeschlagen worden, deren Annahme empfohlen 
werden kann. 
1. Die unteren Wiesenklassen in den Kreisen Bunzlau und Goldberg- 
Hainau haben gleichen Werth, aber sehr verschiedene Tarifsätße, da die sechste bis 
achte Klasse in Bunzlau auf 30, 18, 12 Sgr. und in Goldberg - Hainau auf 18, 
9, 6 Sgr. steht. In der Wirklichkeit liegt der wahre Ertrag in der Mitte; der 
Tarif dieser drei Klassen soll deshalb in beiden Kreisen übereinstimmend lauten: 
24, 15, 9 Sgr. 
2. Im Glogauer KRreise isth wie der Durchschnittsertrag von 39,6 Sgr. 
für den Morgen Wiese erkennen läßt, eine zu niedrige Schätzung erfolgt, zu deren 
Ausgleichung eine Erhöhung des Tarifs der vierten und sechsten Wiesenklasse von 
60, 30 Sgr. auf: 
75, 39 Sgr. 
dienen wird, da hierdurch der Ertrag auf 44,9 Sgr. steigt. 
Die Veranlagungskommission des Jreistädter Kreises ist aber der Meinung- 
daß der Durchschnittsertrag der dortigen Wiesen mit 59,8 Sgr. für den Morgen- 
im Vergleiche zu dem der Wiesen im Glogauer und Grünberger Kreise (50,4 Sgr.)/ 
zu hoch steht. Sie hat deswegen nachträglich eine Ermäßigung des Tarifs der 
zweiten und dritten Wiesenklasse des Freistädter Kreises von 120, 90 Sgr. auf 
105, 75 Sgr. beantragt; die Bezirkskommission hat eine bestimmte Ansicht darüber 
nicht geäußert, der Bezirkskommissar hat sich aber gegen den Antrag ausgesprochen, 
und man kann denselben in der That nicht befürworten, denn die Veranlagungskom- 
mission räumt selbst ein, daß die Jreistädter Wiesen besser sind als die Grünberger/ 
die Tarife der zweiten und dritten Klasse stehen jedoch denen im Glogauer und 
Grünberger Kreise gleich und der bessere Durchschnittswerth der Freistädter Wiesen 
wird dadurch erklärlich, daß die guten Klassen derselben in größeren Flächen vertre- 
ten sind, als in den beiden anderen Kreisen. 
3. Im Görlitzer Gebirgsdistrikte steht der Ertrag der Wiesen mit 73,3 
Sgr. und im Liegnitzer Kreise mit 109,7 Sgr. für den Morgen im Vergleiche zu 
anderen Kreisen, insbesondere zum Löwenberger Distrikte des Löwenberger Kreises 
mit 74,7 Sgr., zu hoch. Cin richtiges Verhältniß ergiebt sich, wenn im Görliher 
Kreise die fünfte Wiesenklasse beider Distrikte von 60 auf 48 Sgr. und im Lieg- 
niger Kreise dieselbe Klasse von 90 auf 75 Sgr. ermäßigt, dagegen aber im ersten 
Distrikte des Löwenberger Kreises der Wiesentarif der dritten Klasse von 105 auf 
120 Sar. und der vierten Klasse von 75 auf 90 Sar. erhöht wird.
	        
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