Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

ivelche im Ratiborer Kreise in diesen Klassen liegen, schlagend hervortritt. Die Be- 
zirkskommission hat deshalb auf Antrag des Bezirkskommissars eine Erhöhung des 
Tarifs der dritten Ackerklasse, in welcher erwiesenermaßen Flächen enthalten sind, die 
zur zweiten Klasse gehören, von 81 auf 90 Sgr. beschlossen, womit man sich einverstan- 
den erklären muß. \ Der Durchschnittsertrag des Ackers beträgt jeyt auf dem linken 
Oderufer 61 Sgr., auf dem rechten 29 Sgr. und im ganzen Kreise 55 Sgr. Nach 
der Tariferhöhung wird der Ertrag auf dem linken Oderufer bis zu 64 Sgr. und 
im ganzen Kreise auf 57 Sgr. steigen und damit ein angemesseneres Verhältniß zu 
den Kreisen Neiße, Grottkau, Neustadt und Ratibor hergestellt werden. 
6. Im Kreise Ratibor, dessen Durchschnittsertrag im Acker durch die 
Ausdehnung des auf dem rechten Oderufer gelegenen Theiles bis auf 54 Sgr. für den 
Morgen herabgedrückt wird, ist man bei der Schäßung insbesondere an die oberen 
Klassen sehr scharf herangegangen. Die Behauptung der Veranlagungskommisssion, 
daß der Kreis verhältnißmäßig und vorzugsweise in den beiden ersten Klassen zu 
hoch geschäßt sei, hat sich aber bei der vorgenommenen Prüfung nicht bestätigt ge- 
sunden und die Bezirkskommission hat daher den Antrag der Veranlagungskommission, 
die beiden ersten Ackerklassen auf die Sähe von 135,4 108 Sgr. zu ermäßigen, mit Recht 
abgelehnt, umsomehr als in Kosel, auf dessen mäßigere Schätzung besonders hinge- 
wiesen wurde, zur Ausgleichung der Verschiedenheit der Tarif der dritten Klasse 
erhöht werden soll. 
7. Der Tarif des Kreises Falkenberg ist in den obersten Klassen nicht 
richtig gehandhabt worden , weil man den Nachtheilen der Ueberschwemmung in der 
Oder- und Neisseniederung ein zu großes Gewicht beigelegt und die starken Erträge 
bei trockenen Jahren außer Acht gelassen hat. Diese auf örtlichen Revisionen be- 
ruhende Wahrnehmung, verbunden mit der Ueberzeugung, daß der Durchschnitts- 
ertrag des Ackers im Kreise von 34 Sgr. bei Berücksichtigung aller maßgebenden 
Verhältnisse gegen den der Nachbarkreise zu weit zurückbleibt, hat die Bezirkskom- 
mission auf Antrag des Bezirkskommissars zu dem angemessenen Beschlusse geführt, 
den Tarif der zweiten, dritten und vierten Ackerklasse von 99, 72, 48 Sgr. zu erhöhen 
auf 108, 81, 54 Sgr., wonach sich der Durchschnitt auf 36 Sgr. herausstellt. 
8. Der Kreuzburger Kreis ist nach der Ansicht der Bezirkskommission 
mit einem Ackerertrage von 40 Sgr. sowohl an sichz als im Vergleiche zu den 
Nachbarkreisen Oppeln, Rosenberg und Namslau überschätzt, wenngleich derselbe 
weniger ausgedehnte Flächen leichten Sandbodens besitt, welche den Durchschnitt dar- 
niederhalten und durch den zum Leinbau geeigneten feuchten Boden bevorzugt ist. 
Die Bezirkskommission sucht den Grund für die Uebersspannung darin, daß ihrem 
früheren Vorschlage entgegen der Tarif der dritten, vierten und fünften Ackerklasse 
aus Rücksicht auf den Kreis Namslau von der Centralkommission zu hoch normirt 
worden ist und beantragt deshalb, denselben von 66, 48, 36 Sgr. auf 60, 42, 30 Sgr. 
herabzuseßen. Der Bezirkskommissar tritt dem nur für die dritte und vierte Klassse 
bei, will aber die fünfte Klasse unverändert auf 36 Sgr. stehen lassen, theils weil dieselben 
nach seiner Beobachtung richtig bewerthet ist, theils weil schon durch die Ermäßigung 
der dritten und vierten Klasse auf 60, 42 Sgr. der Adkerdurchschnitt auf 37 Sgr. 
für den Morgen herabsinkt, was den Verhältnisssen zu den Nachbarkreisen entspricht. 
Dem Antrage des Bezirkskommissars muß man sich umsomehr anschließen, als der 
Durchschnittsertrag des Kreises Namslau durch die beabsichtigte Erhöhung seines 
Tarifs ebenfalls auf 37 Sgr. steigen wird. 
Auch die Wiesen des Kreuzburger Kreises sind bei der Schäßung zu scharf 
herangezogen worden, wie der Durchschnittsertrag von 58 Sgr. für den Morgen 
darthut. Allein der darauf gegründete Vorschlag der Bezirkskommission, den Tarif 
der ersten bis vierten Wiesenklasse von 150, 120, 90, 60 Sgr. auf 120, 105, 75, 
18 Sgr. herabzuseßen, geht wiederum zu weit; man muß sich vielmehr nach dem 
Antrage des Bezirkskommisssars damit begnügen, die erste und zweite Klasse auf 
120, 105 Sgr. zu ermäßigen, die dritte und vierte Klasse aber unverändert zu 
lassen. Der Durchschnitt des Wiesenertrages sinkt dadurch ohnehin schon um etwa 
2 Sgr. für den Morgen. 
9. Im Kreise Oppeln besteht das linke Odberufer zwar nur aus einem 
schmalen, kaum 2 Meile breiten Streifen, dessen Aecker zum großen Theile entweder
	        
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