ivelche im Ratiborer Kreise in diesen Klassen liegen, schlagend hervortritt. Die Be-
zirkskommission hat deshalb auf Antrag des Bezirkskommissars eine Erhöhung des
Tarifs der dritten Ackerklasse, in welcher erwiesenermaßen Flächen enthalten sind, die
zur zweiten Klasse gehören, von 81 auf 90 Sgr. beschlossen, womit man sich einverstan-
den erklären muß. \ Der Durchschnittsertrag des Ackers beträgt jeyt auf dem linken
Oderufer 61 Sgr., auf dem rechten 29 Sgr. und im ganzen Kreise 55 Sgr. Nach
der Tariferhöhung wird der Ertrag auf dem linken Oderufer bis zu 64 Sgr. und
im ganzen Kreise auf 57 Sgr. steigen und damit ein angemesseneres Verhältniß zu
den Kreisen Neiße, Grottkau, Neustadt und Ratibor hergestellt werden.
6. Im Kreise Ratibor, dessen Durchschnittsertrag im Acker durch die
Ausdehnung des auf dem rechten Oderufer gelegenen Theiles bis auf 54 Sgr. für den
Morgen herabgedrückt wird, ist man bei der Schäßung insbesondere an die oberen
Klassen sehr scharf herangegangen. Die Behauptung der Veranlagungskommisssion,
daß der Kreis verhältnißmäßig und vorzugsweise in den beiden ersten Klassen zu
hoch geschäßt sei, hat sich aber bei der vorgenommenen Prüfung nicht bestätigt ge-
sunden und die Bezirkskommission hat daher den Antrag der Veranlagungskommission,
die beiden ersten Ackerklassen auf die Sähe von 135,4 108 Sgr. zu ermäßigen, mit Recht
abgelehnt, umsomehr als in Kosel, auf dessen mäßigere Schätzung besonders hinge-
wiesen wurde, zur Ausgleichung der Verschiedenheit der Tarif der dritten Klasse
erhöht werden soll.
7. Der Tarif des Kreises Falkenberg ist in den obersten Klassen nicht
richtig gehandhabt worden , weil man den Nachtheilen der Ueberschwemmung in der
Oder- und Neisseniederung ein zu großes Gewicht beigelegt und die starken Erträge
bei trockenen Jahren außer Acht gelassen hat. Diese auf örtlichen Revisionen be-
ruhende Wahrnehmung, verbunden mit der Ueberzeugung, daß der Durchschnitts-
ertrag des Ackers im Kreise von 34 Sgr. bei Berücksichtigung aller maßgebenden
Verhältnisse gegen den der Nachbarkreise zu weit zurückbleibt, hat die Bezirkskom-
mission auf Antrag des Bezirkskommissars zu dem angemessenen Beschlusse geführt,
den Tarif der zweiten, dritten und vierten Ackerklasse von 99, 72, 48 Sgr. zu erhöhen
auf 108, 81, 54 Sgr., wonach sich der Durchschnitt auf 36 Sgr. herausstellt.
8. Der Kreuzburger Kreis ist nach der Ansicht der Bezirkskommission
mit einem Ackerertrage von 40 Sgr. sowohl an sichz als im Vergleiche zu den
Nachbarkreisen Oppeln, Rosenberg und Namslau überschätzt, wenngleich derselbe
weniger ausgedehnte Flächen leichten Sandbodens besitt, welche den Durchschnitt dar-
niederhalten und durch den zum Leinbau geeigneten feuchten Boden bevorzugt ist.
Die Bezirkskommission sucht den Grund für die Uebersspannung darin, daß ihrem
früheren Vorschlage entgegen der Tarif der dritten, vierten und fünften Ackerklasse
aus Rücksicht auf den Kreis Namslau von der Centralkommission zu hoch normirt
worden ist und beantragt deshalb, denselben von 66, 48, 36 Sgr. auf 60, 42, 30 Sgr.
herabzuseßen. Der Bezirkskommissar tritt dem nur für die dritte und vierte Klassse
bei, will aber die fünfte Klasse unverändert auf 36 Sgr. stehen lassen, theils weil dieselben
nach seiner Beobachtung richtig bewerthet ist, theils weil schon durch die Ermäßigung
der dritten und vierten Klasse auf 60, 42 Sgr. der Adkerdurchschnitt auf 37 Sgr.
für den Morgen herabsinkt, was den Verhältnisssen zu den Nachbarkreisen entspricht.
Dem Antrage des Bezirkskommissars muß man sich umsomehr anschließen, als der
Durchschnittsertrag des Kreises Namslau durch die beabsichtigte Erhöhung seines
Tarifs ebenfalls auf 37 Sgr. steigen wird.
Auch die Wiesen des Kreuzburger Kreises sind bei der Schäßung zu scharf
herangezogen worden, wie der Durchschnittsertrag von 58 Sgr. für den Morgen
darthut. Allein der darauf gegründete Vorschlag der Bezirkskommission, den Tarif
der ersten bis vierten Wiesenklasse von 150, 120, 90, 60 Sgr. auf 120, 105, 75,
18 Sgr. herabzuseßen, geht wiederum zu weit; man muß sich vielmehr nach dem
Antrage des Bezirkskommisssars damit begnügen, die erste und zweite Klasse auf
120, 105 Sgr. zu ermäßigen, die dritte und vierte Klasse aber unverändert zu
lassen. Der Durchschnitt des Wiesenertrages sinkt dadurch ohnehin schon um etwa
2 Sgr. für den Morgen.
9. Im Kreise Oppeln besteht das linke Odberufer zwar nur aus einem
schmalen, kaum 2 Meile breiten Streifen, dessen Aecker zum großen Theile entweder