Grundsteuer- Veranlagung.
YDenkschrift
über
die Resultate und den Abschluß des Ab- und Einschähungswerks
für die
behufs Ausführung des Grundsteuergeseßes vom
21.. Mai 1861.
Die Einschätzungen der Liegenschaften in den verschiedenen Kreisen der Provinz
Brandenburg zum Behufe der Veranlagung der Grundsteuer nach Vorschrift des
Geseßes vom 21. Mai 1861 sind im Laufe des Jahres 1863 zum Abschluß gekom-
men und nach Vollendung der Berechnungsarbeiten in Gemäßheit des §. 45. der
Hauptanweisung zum Grundsteuergeseße zur Kenntniß der Gemeindevorstände und
der Eigenthümer der selbstständigen Gutsbezirke gebracht worden. Insoweit in dem
Reklamationsverfahren die erhobenen Ausstellungen nicht im Wege der Verständi-
gung oder durch Zurücknahme der Reklamationen ihre Erledigung erhalten haben, hat
sich die betreffende Bezirkskommission der definitiven Entscheidung über dieselben unter-
zogen und es sind in dieser Weise die Resultate des Ein- und Abschätzungswerks in
der gesetzlich vorgeschriebenen Form festgestellt worden.
Den Bezirkskommissionen ist im §. 48. der Hauptanweisung zum Grund-
steuergeseße die Aufgabe gestellt, die Schätungsresultate für die Kreise an sich und
in Vergleich zu einander zu prüfen und sich gutachtlich darüber zu äußern, ob und
in wieweit durch die erlangten Resultate die verhältnißmäßige Gleichheit für den Re-
gierungsbezirk erreicht worden ist, oder noch Aenderungen des Klassifikationstarifs
vder einzelner Theile desselben als nothwendig erachtet werden.
In den Behufs Erledigung dieser Aufgabe stattgefundenen Schlußsizungen
beider Bezirkskommissionen ist vorweg die Frage in Anregung gekommen:
ob es überhaupt zulässig beziehungsweise zweckmäßig sei, auch in den Be-
fugnissen der Bezirkskommissionen liege, Abänderungen, insbesondere Er-
höhungen der nach dem Beschlusse der Centralkommission vom 27. Mai
1861 provisorisch festgestellten Tarifssäte in Vorschlag zu bringen.
Die Erörterung dieser Frage kann hier füglich unterbleiben, da sie jedenfalls
anderweit und allgemein zur Entscheidung der Centralkommission gebracht wer-
den wird.
Die Bezirkskommissionen für die Provinz Brandenburg haben sich aber in ihrer
Majorität durch die in der fraglichen Beziehung angeregten Bedenken nicht abhalten
lassen, in die materielle Prüfung der Schätzungsresultate einzutreten und bestimmte
Vorschläge dahin zu machen, in welcher Weise die noch bestehenden Ungleichheiten
und Mißverhältnisse durch Aenderung der vorläufigen Tarifsäße, theils Erhöhung,
theils Ermäßigung der lehteren zu beseitigen sein dürften.
Im Allgemeinen muß anerkannt werden, daß die Cinschätzungsdeputationen
in allen Kreisen mit Sorgfalt und Ausdauer bemüht gewesen sind, in möglichster
Gleichmäßigkeit die Cinschähungen durchzuführen. Ein abssichtliches Herunterdrücken
der Schätzungen ist nicht bemerkt worden, wenngleich die Wahrnehmung nicht hat
entgehen können, daß im Allgemeinen eine größere oder geringere Neigung zu mäßi-
Denkschrift 1. Brandenburg.