Full text: Denkschrift über die Resultate und den Abschluß des Ab- und Einschätzungswerks für die Provinz Brandenburg behufs Ausführung des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861

Grundsteuer- Veranlagung. 
YDenkschrift 
über 
die Resultate und den Abschluß des Ab- und Einschähungswerks 
für die 
behufs Ausführung des Grundsteuergeseßes vom 
21.. Mai 1861. 
Die Einschätzungen der Liegenschaften in den verschiedenen Kreisen der Provinz 
Brandenburg zum Behufe der Veranlagung der Grundsteuer nach Vorschrift des 
Geseßes vom 21. Mai 1861 sind im Laufe des Jahres 1863 zum Abschluß gekom- 
men und nach Vollendung der Berechnungsarbeiten in Gemäßheit des §. 45. der 
Hauptanweisung zum Grundsteuergeseße zur Kenntniß der Gemeindevorstände und 
der Eigenthümer der selbstständigen Gutsbezirke gebracht worden. Insoweit in dem 
Reklamationsverfahren die erhobenen Ausstellungen nicht im Wege der Verständi- 
gung oder durch Zurücknahme der Reklamationen ihre Erledigung erhalten haben, hat 
sich die betreffende Bezirkskommission der definitiven Entscheidung über dieselben unter- 
zogen und es sind in dieser Weise die Resultate des Ein- und Abschätzungswerks in 
der gesetzlich vorgeschriebenen Form festgestellt worden. 
Den Bezirkskommissionen ist im §. 48. der Hauptanweisung zum Grund- 
steuergeseße die Aufgabe gestellt, die Schätungsresultate für die Kreise an sich und 
in Vergleich zu einander zu prüfen und sich gutachtlich darüber zu äußern, ob und 
in wieweit durch die erlangten Resultate die verhältnißmäßige Gleichheit für den Re- 
gierungsbezirk erreicht worden ist, oder noch Aenderungen des Klassifikationstarifs 
vder einzelner Theile desselben als nothwendig erachtet werden. 
In den Behufs Erledigung dieser Aufgabe stattgefundenen Schlußsizungen 
beider Bezirkskommissionen ist vorweg die Frage in Anregung gekommen: 
ob es überhaupt zulässig beziehungsweise zweckmäßig sei, auch in den Be- 
fugnissen der Bezirkskommissionen liege, Abänderungen, insbesondere Er- 
höhungen der nach dem Beschlusse der Centralkommission vom 27. Mai 
1861 provisorisch festgestellten Tarifssäte in Vorschlag zu bringen. 
Die Erörterung dieser Frage kann hier füglich unterbleiben, da sie jedenfalls 
anderweit und allgemein zur Entscheidung der Centralkommission gebracht wer- 
den wird. 
Die Bezirkskommissionen für die Provinz Brandenburg haben sich aber in ihrer 
Majorität durch die in der fraglichen Beziehung angeregten Bedenken nicht abhalten 
lassen, in die materielle Prüfung der Schätzungsresultate einzutreten und bestimmte 
Vorschläge dahin zu machen, in welcher Weise die noch bestehenden Ungleichheiten 
und Mißverhältnisse durch Aenderung der vorläufigen Tarifsäße, theils Erhöhung, 
theils Ermäßigung der lehteren zu beseitigen sein dürften. 
Im Allgemeinen muß anerkannt werden, daß die Cinschätzungsdeputationen 
in allen Kreisen mit Sorgfalt und Ausdauer bemüht gewesen sind, in möglichster 
Gleichmäßigkeit die Cinschähungen durchzuführen. Ein abssichtliches Herunterdrücken 
der Schätzungen ist nicht bemerkt worden, wenngleich die Wahrnehmung nicht hat 
entgehen können, daß im Allgemeinen eine größere oder geringere Neigung zu mäßi- 
Denkschrift 1. Brandenburg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.