nicht einleuchtend, warum fürderhin auf die Mit- schädigungsleistung nur sehr kompliziert konstruiert
wirkung dieser Angestellten, welche zum über- werden könnte, wie denn überhaupt die Erfahrung
wiegenden Teile eine große Erfahrung besitßen, ohne- lehrt, daß gerade in Bezug auf die Aufteilung all-
weiters verzichtet werden sollte. gemeiner Lasten bei Eisenbahnen eine völlig ent-
Wie schon in dem Regierungsprogramme er- sprechende Regelung noch nicht gefunden ist. (Ver-
wähnt ist, dürfte die Bestimmung der den einzelnen gleiche zum Beispiel die Aufteilung der Steuern und
Versicherungsanstalten zugewiesenen Territorien einer Umlagen bei Eisenbahnen).
Revision zu unterziehen sein; daß mit Rücsicht auf Bezüglich der Träger der Unfallversicherung
die in Frage kommenden Rechte eine solche Revision ergeben sich aus allen diesen Erwägungen folgende
nur mit aller Vorsicht in Angriff genommen werden Leitsätze:
kann, ist klar. Möglicherweise stellt sich aber durch die ; PRJEH;% ;
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dersonen eine gewisse Gleichartigkeit in dem mfange fhon jet alle jane Maßincchzen Crguiften
der Agenden ein und wo das nicht der Fall ist, ; qu gu n erartst
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stalten eintreten, eine Teilung, in der unter Um- ] f
ständen mit Rücksicht auf die Doppelsprachigkeit 2. Die Arbeiter -- Unfallverssicherungs-
mancher Anstalten nur ein Gewinn erblickt werden anstalten sollen auch die Durchführung der
kann. Unfallversicherung der land- und forstwirt-
Wenn man berücksichtigt, daß die Anstalt in schaftlichen Betriebe und eventuell der Berg-
Wien im Jahre 1904 für 354.000, jene in Prag für baubetriebe besorgen.
559.000 Personen zu sorgen hatte, während die Zahl 3. Die beiden letteren berufsgenosssen-
der versicherten Personen in Triest nur 91.000 schaftlich organisierten Versicherungen sind
betrug oder wenn man die Versicherungsbeiträge jedoch mit vollkommen getrennter Verrech-
gegenüberstellt, die sich in Prag auf 6 Millionen, nung an die territorialen Anstalten anzu-
in Wien auf 5'9 Millionen, dagegen in Graz nur auf gliedern.. Sie fsollen sich nur jener Ein-
1/3 Millionen, in Triest auf 1’4 Millionen und in richtungen bedienen, die, ohne den einzelnen
Lemberg auf 1’3 Millionen belaufen, so zeigt das, Abteilungen Abbruch zu tun, gemeinsam sein
daß Differenzen in dem Gesschäftsumfange der können, wie zum Beispiel Einrichtungen für
einzelnen Anstalten bestehen, welche eine einheitliche eine Ausgestaltung des Heilverfahrens, der
Entwicklung ausgeschlossen erscheinen lassen. Das Rentenzuerkennung, der Statistik. Kon-
Hilfsmittel der Exposituren verspricht da keinen trolle ec.
gründlichen Erfolg, sondern nur die radikale Än-
derung des Geschäftsbereiches. Diese Anderung anzu- ; : : ;
bahnen oder herbeizuführen wäre aber verfrüht in einer Vrganisation der Verwaltung.
Zeit, in der man möglicherweise daran gehen wird, Will man die Organisation der Verwaltung
auch die Landesverwaltungen auf eine ganz andere beurteilen, so ist es notwendig, vorerst Klarheit dar-
Basis zu stellen. über zu gewinnen, ob die Träger der einzelnen Ver-
Was nun die berufsgenossenschaftliche Versiche- sicherungszweige auto nom zu verwalten seien oder
rung der Eisenbahnen anbelangt, so handelt es sich bei ob für dieselben die staatliche Verw alt ung vorzu-
diesen um eine so spezifische Betriebsgefahr, und es ziehen wäre. Die industrielle Interessenvertretung
sind die Quellen der Unfälle von dem normalen müßte sich, wenn sie ihren allgemeinen Prinzipien
industriellen oder gewerblichen Betriebe so abweichend, folgen wollte, für die möglichste Autonomie aus-
daß die Einbeziehung dieser Anstalten in die all- sprechen, allerdings unter der Voraussseyzung, daß
gemeine Unfallversicherung nicht am Plage erscheint. durch diese Autonomie die Gewähr für eine gleich-
Im übrigen würde eben mit Rücksicht darauf, daß in artige Entwicklung der Versicherung und für eine tadel-
den industriell höchst entwickelten Gebieten naturgemäß lose Erfüllung der sozialen Verpflichtungen, die den
die meisten Eisenbahnen und daher auch die meisten Trägern der Versicherung obliegen, gegeben wäre. Sie
Angestellten sind wieder eine große Zahl von ver- müßte sich für die volle Autonomie aussprechen, wenn
sicherungspflichtigen Personen gerade jenen Anstalten auf dem Gebiete der Sozialpolitik von dem freien
zugeführt werden, die ohnehin hente schon den größten Wettbewerbe, welcher allein die volle Ausnügtzung aller
Kreis der Versicherten umfassen. Zudem besteht ein Kräfte gewährleistet, überhaupt die Rede sein könnte.
wesentliches Hindernis in dem Umstand, daß die Das ist aber mit nichten der Fall, denn dieser Wetk-
meisten Eisenbahnen die Gebiete mehrerer Unfall- bewerb sucht gerade auf diesem Gebiete nicht allein
versicherungsanstalten durchschneiden und daher die seine Befriedigung in der Ausgestaltung der Fürsorge
Zuständigkeit sowohl in Bezug auf die Mitgliedschaft als solcher und ohne jeden Selbstzweck zum Wohle des
bei der Anstalt als auch in Bezug auf die Ent- Bedürftigen. Der uneingestandene Nebenzweck, durch
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