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hct V:jzlie fases; die pr die leztere von großer oder t°e teu uuyewt öffentlichen Verkehre dienen,
f. c) tete c lee Lu. Befugnissen des die Möglichteir einer scthrtsstzkicchete tts :
Vorstandes gegenüber behält sich das Ministerium des gelegten Beträge übernimmt.
Innern nach § 116 des Programmes vor: ,Die An- Was endlich die im § 119 angedeutete Vergütung
stellung und Entlassung des leitenden Beamten, die für die seitens der Krankenkassen und territorialen
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stände und ihrer Stellvertreter und der Beamten für Uu hett fe sute sc Ess tschüss
den Außendienst." Die Vorbehalte sind zwar ziemli J i icht ;
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gegen dieselben, weil sie durch die Intervention des betreffenden Inftituti l; hh Kocsciupcs .
Staates auch "uur den Schein einer Protektionswirt- letrezz"hen Grituttetutuenguhs hy " !u
schaft ausgeschlossen betrachten zu können glaubt. vorzubehalten. Ktrgerraugsrers
Anders verhält es sich mit dem für das Ministerium ß . N
des Innern beanspruchten Rechte der Erlassung von Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen
Vorschriften für die territorialen Versicherungs- des § 150, welche von der Ernennung der Mitglieder
anstalten und die Krankenkassen hinsichtlich ihrer es Vorstandes handeln. Wenn man sich auch mit
Geschäftsführung in Angelegenheiten der Invaliden- iner Ernennung dieser Personen durch den Minister
versicherung, insbesondere auch hinsichtlich der Evidenz- des Invert zufrieden geben kann, so muß doch der
haltung der Versicherten. Möglichkeit einer allzu großen politischen Einfluß-
Dagezen fe Einspruch : zu.serheben, 1denn.diese nahme auf die Auswahl dieser Funktionäre ein Riegel
Verfügungen betreffen eigene Angelegenheiten der tg des u ms urls hrt the
Invalidenversicherung, sie beziehen sich auf Leistungen, (.; g ; ; Ing her Lgenden
rA l Li§l afk ber qndecsn Tetcerti ber der Reichsanstalt interessierten Organisationen und
Versicherung vergütet werden müssen und sie sollen cheretiover V bthttos?cecht tugert r wird.
daher ebenso wie die Ausarbeitung einer Geschäfts- Vorschlagsrecht i E s fryeratgnet uu L.
ordnung in den Wirkungskreis des Vorstandes fallen ; 0g " q! eztehttta ft festen
und können bestenfalls nur von der Genehmigung Ur! leiter h Lwuha«htiperÖ zuuu iG: t
des Ministeriums des Innern abhängig gemacht fzynte !:! heften U beo. Bitch
vettt. 2 oleihcigilt #voßf euch 67% -der Felasfen während einer zu bestimmenden Heitperiode, bei
“ Es ge es U wol qu hun q Frlehrus hg pes Versicherung aber auf Grund des für die
führung der territorialen Versicherungsanstalten und !uuge .
der Krankenkassen, die sich zumeist nur auf eigene An- ; y :
gelegenheiten der Invalidenversicherung beziehen und Ein Mandat im Vorsstande wäre unseres Er-
die, wenn die Delegierten der Reichsanstalt ander- achtens unbedingt den Vorständen der Arbeiterunfall-
tb eiti ge Wahrnehmungen machen werden, eine rechtliche versicherungsanstalten und ein Mandat den Vorständen
Wirkung denn doch nur im Falle der Provozierung der Krankenkassen einzuräumen. Gegen die Berufung
eines Auftrages der Aufsichtsbehörden erhalten des leitenden Beamten der Anstalt und von Fach-
fützergtt männern aus den beteiligten Zentralstellen ist unter
Anlangend die im Punkte 6 des § 116 dem der Voraussetzung, daß die Zahl der diesen Personen
Ministerium vorbehaltenen Erlassung von Vorschriften zufallenden Mandate auf höchstens ein Fünftel be-
über die Kapitalsanlagen der staatlichen Versicherungs- schränkt bleibt, keine Einwendung zu erheben. Dagegen
anstalt, kann mit Rüctsicht auf die klaren Vorschristen sollen die ini § 145 weiter in Aussicht genommenen
des § 135 nicht die Notwendigkeit einer Beschränkung Mitglieder aus dem Kreise der Fachmänner auf dem
der Autonomie der Anstalt eingesehen werden. Besten Gebiete der Hygiene und Versicherungstechnik nur
Falles könnte das Ministerium sich die Genehmigung eine beratende Stimme besigen.
der Beschlüsse vorbehalten, eine Genehmigung, die Die im Alinea 4 des § 114 in Aussicht ge-
aber unbedingt zu gewähren wäre, wenn die nommene teilweise direkte Führung der Geschäfte der
Vermögensanlage den Bestimmungen der §$§ 135 und staatlichen Versicherungsanstalt durch das Ministerium
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U f r t UO E GOGR La R f NUL N ER LEE;
gerade in dieser Beziehung genauer gefaßt und es des Wortes und kann sich als solche mit einem weit-
sollte strikte ausgesprochen werden, daß die mündel- gehenden Kontrollrechte begnügen. Eine hauptsächliche
sichere Anlage der Prämien nur für solche Zwecke zu- Aufgabe des Ministeriums wäre es ja auch, in jenen
lässig ist, welche der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt Fällen als entscheidend e Behörde zu fungieren, in
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