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die als Lehrlinge verunglückten, mit fortschreitendem daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit zumindest
Alter eine höhere Rente erhalten, welcher ein nach Zwölfteln zu beslimmen sei.
steigender Arbeitsverdienst zu Grunde zu legen sei. Ansstrebenswert wäre es, zu einem einheitlichen
Durch dieses Amendement wird ein ganz neuer Rentenschema zu gelangen, allerdings mit der Ein-
Gesichtspunkt in unsere Arbeiterversicherung herein- schränkung, daß eine solche schematische Bewertung der
getragen, ein Gesichtspunkt, der unseres Wissens Erwerbsminderung durch häufiger vorkommende Un-
noch in keinem Staate berücksichtigt wurde und dessen fälle für verschiedene Hauptberufskategorien verschieden
Beachtung die ganzen finanziellen Berechnungen des ausgearbeitet wird, denn es ist klar, daß die Einbuße
Reformprogrammes über den Haufen werfen müßte, der Sehkraft eines Auges oder der Verlust eines
zumal mit demselben Rechte eine ähnliche Bestimmung Fingers für einen industriellen Arbeiter eine ganz
auch in dem die Invalidenversicherung behandelnden qgndere Rolle spielt als für einen Kutscher.
Hauptstücke verlangt werden könnte, denn nach den Mit der an gewisse Voraussetzungen gebundenen
Beitragszeiten ist es sehr leicht möglich, daß der In- Gewährung der Vollrente als Rekonvalesszentenrente
valide erst 25 bis 30 Jahre alt, also sich in einer auf~ .rkl&re ich mich einverstanden, wenn Vorsorge ge-
steigenden Erwerbsrichtung befindet. Bekanntlich führt troffen wird, daß sich die Anflalten ben Öweck dicfer
die Scheu vor dem Militärdienste troy der schwerssten Begünstigung, nämlich die Verbesserung des Heil-
Strafen häufig g! h; loft erstimmelunges, h . q verfahrens und dadurch die Erhöhung ‘der Arbeits-
waltsame Herbeiführung in den seltensten Fällen nach- fähigkeit des Rentners vor Augen halten. Ebenso
zuweisen ist (zum Beispiel: Durchstechung oder Ver- erkläre ich mich einverstanden mit der Gewährung
lezung des Trommelfelles oder Verlust eines Fingers.) einer Hilflosenrente im Ausmaße der eineinhalbfachen
Pas Amtendenent de Her tn Dr. Verktatif lvurde Vollrente, wenn keine Spitalspflege eintritt oder der
haher irugeochtet der Bestimmung des lepten Alinea Verletzte nicht an eine Heilanstalt abgegeben wird. Die
§ 139 tn? Belohnung für solche Selbstverstümme- Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß in vielen Fällen
lungen. seiu, wgs doch gewiß nicht im öffentlichen die Abgabe in eine solche Anstalt erfolgen wird und
Interesse gelegen sein kann. Ohne Versicherungstechniker da hätte es keinen Zweck, höhere Leistungen der
zu fein, läßt sich behaupten, daß cine Versicherung, Anstalt zuzumuten, nur damit die Einnahme der
die die verlorenen oder geminderten Erwerbsaussichten Spitäler, die ja doch den Hilflosen nur so behandeln
des Versicherten für die Zukunft entscheiden fell, viel werden wie die anderen Kranken der mindesten Ver-
eher einem Lottospiel als einer Versicherung gleichen pflegsklassen, aus diesem Titel eine Steigerung ihrer
müßte. Einnahme ziehen. Die Voraussetzung für die Zubilli-
Einspruch erhebe ich gegen die im Alinea b des gung einer Hilflosenrente müßte unbedingt die völlige
§ 1839 vorgesehene Staffelung der Renten nach Fünfteln Hilflosigkeit des Rentners bilden und es müßte gleich-
im Falle teilweiser Erwerbsunfähigkeit. In dieser zeitig eine Gewähr dafür geboten sein, daß dem Hilf-
großen Abstufung kann eine Verbesserung des be- losen tatsächlich eine seinem Zustande entsprechende
stehenden Zustandes nicht erblickt werden. Nach den Pflege und insbesondere Aufsicht zu teil wird. Letzterer
erläuternden Bemerkungen läge in der in der zitierten Umstand ist von besonderer Bedeutung, da gerade die
Bestimmung vorgesehenen Bemessung der teilweisen Hilflosigkteit den Anreiz für dritte Personen bieten
Erwerbsunfähigkeit „eine im Interesse aller Teile ge- kann, den Rentner um die Wohltat des Rentenbezuges
legene Vereinfachung des Verfahrens, bei Bemessung zu bringen.
der Entschädigungsansprüche, nämlich die Beseitigung Trotz der von verschiedenen Seiten erhobenen
substiler, meistens von subjektiven Auffassungen gelei- Einwendungen ist für die im Alinea ß vorgesehene
teten Untersuchungen über den genauen Grad der Abfertigung der kleinen Rentner entschiedenst einzu-
Erwerbsfähigkeit“. Bei Zuerkennung der Renten wird treten, da diese Bestimmung eine Erfüllung eines seit
naturgemäß immer ein Feilschen um deren Höhe Plat langen Jahren von der Industrie geltend gemachten
greifen, das hat bei Anwendung des prozentuellen Postulates bringt. Die Abfertigung soll sich jedoch nur
Schlüssels oder, wie einige Anstalten es üben, bei auf Renten im Höchstausmaße von 15 Prozent des
einer Unterteilung in zwölf Stufen die Folge, daß der Rentenbestimmung zu Grunde gelegten Verdienst-
schlimmsten Falles nur um wenige Prozent von der betrages beschränken, so wie dies in Deutschland der
richtigen Rente abgewichen wird. Bei einer Fünfteilung Fall ist. Wenn auch anerkannt werden muß, daß die
müßte jedoch, eine strenge Rentenzuerkennung voraus- mehrseits erhobene Forderung, wonach Vorsorge zu
geseßt, der Verlezte häufig namhaft benachteiligt treffen wäre, damit die pauschalierten Abfertigungs-
werden oder es wird, was viel wahrscheinlicher ist, beträge eine entsprechende Verwendung finden, ihre
mit Vorliebe insbesondere, wenn die Minderung der Berechtigung haben, so können wir uns für eine so
Erwerbsfähigkeit sich einer Stufengrenze nähert, die weitgehende Vorsichtsmaßregel nicht erwärmen, weil
nächst höhere Stufe in Anwendung gebracht und da- wir schließlich in derselben eine Einschränkung des dem
durch dem Renteninstitute ein bedeutender Schaden Staatsbürger zustehenden Rechtes auf Verwaltung
zugefügt werden. Es resultiert daraus der Antrag, seines Eigentums erblicken und weil diese ein-
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