Full text: [Schreiben des Schiffahrtsvereins Magdeburg betr. Notlage der Schiffahrt und die dieselbe schädigenden Ausnahmetarife]

allgemein eine Steigerung bis zu Mk. 2,50 pro 100 kg erfahren haben, 
so muß doch wohl selbst jeder, der mit den Verhältnissen nur einiger- 
maßen vertraut ist, zu der Ueberzeugung gelangen, daß alle derartigen 
Bahnfrachtherabsezungen gegenüber den jeweiligen und oft ganz be- 
deutenden Schwankungen in den Warenpreissen vollständig zwecklos sind. 
Wenn schließlich an zuständiger Stelle im Ministerium gelegentlich 
der Ihrerseits gepflogenen Aussprache zum Ausdruck gebracht worden 
ist, daß durch Versetzung verschiedener Güterarten (im besonderen Dünge- 
und Futtermittel) von Spezialtarif I in Spezialtarif III eine Schädigung 
für die Schiffahrt nicht angenommen werden könne, weil ohnehin schon 
vorher eine ganze Anzahl anderer Güter ebenfalls nach Spezialtarif III 
klassifizierten und die Schiffahrt früher dagegen keinen Einspruch erhoben 
habe, so muß dem entgegengehalten werden, daß sich ursprünglich, also 
zur Zeit der Verstaatlichung der preußischen Bahnen, die Schiffahrt aller- 
dings mit den grundlegenden Bestimmungen und der Einteilung der 
Güterklassen, so auch derjenigen des Spezialtarifs IIl umsomehr abfinden 
mußte, als damals die nachteiligen Wirkungen dieser Tarifklasse noch nicht 
vorhergesehen werden konnten; in späteren Zeiten sind dann aber nicht 
allein von der Schiffahrt, sondern auch von interessierten Umschlagsstellen 
gegen Tarifermäßigungen, in welchen genannte Gewerbe eine Schädigung 
für sich erblicken mußten, stets Einsprachen erhoben und genügt es zum 
Beweise dieser Angaben wohl, wenn wir zunächst auf einige Petitionen 
hinweisen, die sich gegen die Einführung folgender Ausnahmetarife ge- 
richtet haben: 
1. gegen die schon vor Jahrzehnten eingeführten sehr billigen 
Ausnahmetarife für zur Ausfuhr bestimmte Staßfurter Salze 
und Salzfabrikate nach den Seehäfenplätzen, 
2. gegen den 1894 in Wirksamkeit getretenen und speziell 
gegen die Schiffahrt gerichteten Ausfuhr-Ausnahmetarif für 
Steinsalz von Staßfurt, Bernburg usw. nach Oesterreich, 
3. gegen die im Jahre 1901 durchgeführte Detarifierung für 
Ausfuhr-Rohzucker nach den Seehäfen, 
1. gegen den im Jahre 1902 eingeführten und wiederholt ver- 
längerten Ausnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien 
zur Kunstdüngerfabrikation (sogenannten Notstandstarif),
	        
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