Dr. E. Schurter und Jean Belperrin und nach einlässlicher Beratung die
von einer Spezialkommission und vom Centralkomitee vorgeschlagenen
acht Postulate zum Schweizerischen Obligationenrecht auf und verlangte
in einer Resolution deren Berücksichtigung bei der Revision des Bundes-
gesetzes.,
Im gleichen Jahr erfolgte die zweite Eingabe des Centralkomitees
an den Bundesrat, in der die Veranstaltung einer eidgenössischen Betriebs-
zählung verlangt wurde.
Die Delegiertenversammlung in St. Gallen (20. und 21. Juni 1903)
nahm die Revision des Reglements betreffend die Bearbeitung von Preis-
fragen vor und beschloss die Einführung der unentgeltlichen Rechts-
auskunft und des Rechtsbeistandes durch Beratung und Annahme des
vom Centralkomitee vorgelegten Reglements. Am 18. Oktober 1903 fand
die zweite Unterrichtskonferenz der deutschen Schweiz in Zug statt.
Der Anlass des Ablaufs der Begünstigungsverträge mit der Lebens-
versicherungsgesellschaft „La Suisse“ und der Unfallversicherungs-
gesellschaft „Zürich“ wurde benützt, um mit noch je einer weitern
Gesellschaft solche Verträge abzuschliessen, nämlich mit der ‚,Pafria‘‘,
Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, vorm. Schweizerische
Sterbe- und Alterskasse, in Basel und der Schweiz. Unfallversicherungs-
Aktiengesellschaft in Winterthur. Das Centralsekretariat veranstaltete eine
Erhebung über die Alfers- und Invaliditätsvorsorge der kaufmännischen
Angestellten durch schweizerische Firmen. Die Ergebnisse wurden in
einer Broschüre niedergelegt.
Die Delegiertenversammlung vom 25. und 26. Juni 1904 in Bellinzona
nahm eine 7ofalrevision des Reglements der Stellenvermittlung und des
Reglements der kaufmännischen Lehrlingsprüfungen vor. — Die Unterrichts-
konferenzen der französischen Schweiz in Saignelegier und Biel stellten
ein Normal-Unterrichtsprogramm für die kaufmännischen Fortbildungs-
schulen der Westschweiz auf.
Die Delegiertenversammlung vom 24. Juni 1905 in Winterthur hörte
ein Referat von Centralsekretär-Redaktor Schindler an betreffend die
Postulate des S.K.V. zum Obligationenrecht, aus dem hervorging, dass
diese in dem inzwischen erschienenen Entwurf des Bundesrates nur zu
einem kleinen Teil berücksichtigt wurden. Sie fasste eine Resolution, in der
die Postulate aufrecht erhalten werden und dem Centralkomitee der Auftrag
erteilt wird, energisch für die Verwirklichung unserer Postulate einzutreten.
An der auf diese Versammlung folgenden Generalversammlung fand
nach einem Referat des Centralpräsidenten, Herrn W. E/sener und einem
Korreferat von Herrn Gofffr. Peter, Biel, eine lebhafte Aussprache statt
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