Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

Dr. E. Schurter und Jean Belperrin und nach einlässlicher Beratung die 
von einer Spezialkommission und vom Centralkomitee vorgeschlagenen 
acht Postulate zum Schweizerischen Obligationenrecht auf und verlangte 
in einer Resolution deren Berücksichtigung bei der Revision des Bundes- 
gesetzes., 
Im gleichen Jahr erfolgte die zweite Eingabe des Centralkomitees 
an den Bundesrat, in der die Veranstaltung einer eidgenössischen Betriebs- 
zählung verlangt wurde. 
Die Delegiertenversammlung in St. Gallen (20. und 21. Juni 1903) 
nahm die Revision des Reglements betreffend die Bearbeitung von Preis- 
fragen vor und beschloss die Einführung der unentgeltlichen Rechts- 
auskunft und des Rechtsbeistandes durch Beratung und Annahme des 
vom Centralkomitee vorgelegten Reglements. Am 18. Oktober 1903 fand 
die zweite Unterrichtskonferenz der deutschen Schweiz in Zug statt. 
Der Anlass des Ablaufs der Begünstigungsverträge mit der Lebens- 
versicherungsgesellschaft „La Suisse“ und der Unfallversicherungs- 
gesellschaft „Zürich“ wurde benützt, um mit noch je einer weitern 
Gesellschaft solche Verträge abzuschliessen, nämlich mit der ‚,Pafria‘‘, 
Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, vorm. Schweizerische 
Sterbe- und Alterskasse, in Basel und der Schweiz. Unfallversicherungs- 
Aktiengesellschaft in Winterthur. Das Centralsekretariat veranstaltete eine 
Erhebung über die Alfers- und Invaliditätsvorsorge der kaufmännischen 
Angestellten durch schweizerische Firmen. Die Ergebnisse wurden in 
einer Broschüre niedergelegt. 
Die Delegiertenversammlung vom 25. und 26. Juni 1904 in Bellinzona 
nahm eine 7ofalrevision des Reglements der Stellenvermittlung und des 
Reglements der kaufmännischen Lehrlingsprüfungen vor. — Die Unterrichts- 
konferenzen der französischen Schweiz in Saignelegier und Biel stellten 
ein Normal-Unterrichtsprogramm für die kaufmännischen Fortbildungs- 
schulen der Westschweiz auf. 
Die Delegiertenversammlung vom 24. Juni 1905 in Winterthur hörte 
ein Referat von Centralsekretär-Redaktor Schindler an betreffend die 
Postulate des S.K.V. zum Obligationenrecht, aus dem hervorging, dass 
diese in dem inzwischen erschienenen Entwurf des Bundesrates nur zu 
einem kleinen Teil berücksichtigt wurden. Sie fasste eine Resolution, in der 
die Postulate aufrecht erhalten werden und dem Centralkomitee der Auftrag 
erteilt wird, energisch für die Verwirklichung unserer Postulate einzutreten. 
An der auf diese Versammlung folgenden Generalversammlung fand 
nach einem Referat des Centralpräsidenten, Herrn W. E/sener und einem 
Korreferat von Herrn Gofffr. Peter, Biel, eine lebhafte Aussprache statt 
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