Full text: Eigene Aktien und Verwaltungsaktien

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Es ist wohl nicht unzutreffend, wenn das starke Aufkommen der 
Verwaltungsaktien in neuerer Zeit als Mittel zur Beherrschung 
der Gesellschaft sich gerade daraus mit erklärt, daß das deutsche 
Aktienrecht in höherem Maße als früher, namentlich vor der 
Aktiennovelle von 1884, und als das ausländische Recht die Stel- 
lung der Verwaltung durch zwingende Vorschriften einengt, und 
wenn man die Beliebtheit der Ausgabe ‘von Vorratsaktien, ab- 
gesehen von den besonderen Verhältnissen der Inflationszeit, 
mit den gesetzlichen Erschwerungen der Kapitalserhöhung und 
der dadurch verminderten Möglichkeit zu ihrer vollen wirt- 
schaftlichen Ausnutzung in Zusammenhang bringt®). 
9) Vgl. hierzu die Entwicklungsgeschichte der Verwaltungsaktien 
bei Schmulewitz S, 20ff. und S. 46ff. sowie seine Ausführungen 
über ausländisches Recht S. 152ff. — Wenn Schmulewitz aller- 
dings S. 46/47 nachzuweisen sucht, daß schon in der Vorkriegszeit Vor- 
rechtsaktien keine ungewöhnliche Erscheinung waren, so stimmt das 
mit den zutreffenden Beobachtungen von Horrwitz a.a.O., eines 
der besten Kenner unseres Aktienwesens, ganz und gar nicht überein. 
Die als herrschend zu bezeichnende Ansicht, daß die Vorratsaktie ein 
Produkt der Inflationszeit ist, kann durch den Hinweis auf einige be- 
langlose und mißverstandene Äußerungen der früheren Literatur nicht 
erschüttert werden. Hinzuweisen ist bezüglich der Reformfragen nament- 
lich auch auf die interessanten Darlegungen von Geiler, Die wirt- 
schaftlichen Strukturwandlungen und die Reform des Aktienrechts (Ge- 
sellsch. rechtl. Abhandlg. Heit 6) und Nußbaum;, Aktionär und Ver- 
waltung (Heft 8 Ges. rechtl. Abhandlg.). Leider muß-ich mich mit diesem 
Hinweis begnügen, da die Arbeiten Geilers und Nußbaums erst 
nach Abschluß dieser Abhandlung erschienen.
	        
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